Der Vortrag „Haftung für eigenes Verschulden (§ 276 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Leistungsstörungsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was hat der Schuldner in Bezug auf die Verantwortlichkeit zu vertreten ?
Ist § 276 Abs. 1 BGB eine eigene Anspruchsgrundlage?
Wie definiert man Verschulden?
Wann kann die Zurechnungsfähigkeit entfallen?
Wie definiert man den Vorsatz iSd. § 276 BGB und worauf muss er sich beziehen?
Zwischen welchen Vorsatzformen wird auch im Schuldrecht unterschieden?
Welche der folgenden Begriffe sind im Strafrecht und im Schuldrecht gleich?
Wie kann das Verschulden gesetzlich beschränkt sein?
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