Der Vortrag „Haftung für Verstöße gegen europäisches Gemeinschaftsrecht“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeines und spezielles Staatshaftungsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Woraus ergibt sich eine allgemeine Pflicht zur Umsetzung von Richtlinien und zum Ersatz von Schäden, die aus dem Verstoß von Gemeinschaftsrecht (wie der Nichtumsetzung von Richtlinien) resultieren?
Was sind die Haftungsvoraussetzungen für einen gemeinschaftrechtlichen Anspruch des Bürgers gegen den Mitgliedsstaat?
Wer kann Rechtssubjekt des Unionsrechts sein?
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