Der Vortrag „Handelsrecht 4: Handelsgewerbe – Erwerb, Ein- und Austritt“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Handels- und Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wodurch erlischt eine Schuld?
Welche Form muss eingehalten werden, beim Verkauf eines Handelsgeschäfts?
Der alte Geschäftsinhaber scheidet aus dem Unternehmen aus, da er es veräußert hat. Wer haftet für die Altverbindlichkeiten?
Der alte Geschäftsinhaber scheidet aus dem Unternehmen aus, da er es veräußert hat. Wer kann von den bisherigen Schuldnern Leistung verlangen?
Tritt eine Person in ein Handelsgewebe ein und wird das Unternehmen mit dem Firmeninhaber oder den Inhabern gemeinsam fortgeführt, dann haftet der Eintretende für Altverbindlichkeiten mit. Welche Vorschrift ist für eine solche Haftung nicht anzuwenden?
Wenn ein Handelsgewerbe veräußert wird, haftet der neue Inhaber neben dem alten Inhaber für bestehende Verbindlichkeiten, wenn die Firma fortgeführt wird. Wie kann diese Haftung ausgeschlossen werden?
Wenn eine Person als Gesellschafter in ein Handelsgewerbe eintritt, weil sie beispielsweise arglistig getäuscht wurde, kann sie anfechten. Wie wirkt diese Anfechtung?
Wenn eine Person als Gesellschafter in ein Handelsgewerbe eintritt, weil sie beispielsweise arglistig getäuscht wurde, kann sie anfechten. Die Anfechtung wirkt nur für die Zukunft, also ex nunc. Warum?
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