Einführung Handelsrecht (§ 1 ff. HGB) von RA Mario Kraatz

Über den Vortrag

Der Vortrag „Einführung Handelsrecht (§ 1 ff. HGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Handelsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung Handelsrecht
  • Verhältnis Handelsrecht und BGB
  • Funktionen des Handelsrechts
  • Fallbeispiel: Die kaputten Kabel
  • Falllösung: Die kaputten Kabel

Quiz zum Vortrag

  1. Die Vorschriften des BGB kommen nur insoweit zur Anwendung, als nicht im HGB etwas anderes bestimmt ist.
  2. Zwischen dem BGB und dem HGB besteht eine Wechselwirkung, sodass sich beide Gesetze gegenseitig ergänzen.
  3. Das HGB regelt die Grundlagen, während das BGB als ausführlicheres Gesetz detaillierte Bestimmungen über Kaufleute enthält.
  4. Die Vorschriften des HGB kommen nur insoweit zur Anwendung, als nicht im BGB etwas anderes bestimmt ist.
  1. Für die Anwendung des HGB muss mindestens eine Partei Kaufmann im Sinne des HGB sein.
  2. Für die Anwendung des HGB müssen beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sein.
  3. Für die Anwendung des HGB müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein.
  4. Für die Anwendung des HGB müssen die Parteien Unternehmer und Verbraucher iSd §§ 13, 14 BGB sein.
  1. Im Handelsrecht gibt es einen höheren Verkehrs- und Vertrauensschutz.
  2. Im Handelsrecht tragen die Kaufleute eine hohe Selbstverantwortlichkeit.
  3. Im Handelsrecht werden strengere Anforderungen bei der Abwicklung von Handelsgeschäften gestellt.
  4. Im Handelsrecht tragen die Kaufleute eine nur geringe Selbstverantwortlichkeit.

Dozent des Vortrages Einführung Handelsrecht (§ 1 ff. HGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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