Der Vortrag „Konkurrenzen: Handlungsmehrheiten, Handlungseinheiten“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Allgemeiner Teil 2“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann liegt bei einer Handlungseinheit eine Tateinheit vor?
Wovon ist die Rede, wenn ein Willensentschluss in einer Willensbetätigung realisiert wird und der Täter dadurch mehrere Unrechtserfolge bzw. Tatbestände verwirklicht?
Welche der nachfolgenden Formen gehören nicht zur Handlungseinheit?
Was ist zwischen Rspr. und h.L. bei der natürlichen Handlungseinheit umstritten?
Wann kommt eine Handlungseinheit in Betracht?
Welche Voraussetzungen müssen bei einer natürlichen Handlungseinheit vorliegen?
Bei welchen Rechtsgütern kann nur in Ausnahmefällen eine natürliche Handlungseinheit angenommen werden?
Bei welchen der nachfolgenden Delikte handelt es sich um mehraktige bzw. zusammengesetzte Delikte?
Was versteht man unter einem Dauerdelikt?
Man spricht von einer Klammerwirkung, wenn...
Was sagt die Rspr. im Wesentlichen über den Fortsetzungszusammenhang aus?
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... 1. Allgemein: Um die Fälle von der Einheit abzugrenzen, spricht man hier nicht ...
... Willensentschluss = mehrere TB., K will O töten und wirft Bombe ...
... ein einheitliches Geschehen darstellt. Unstreitig, soweit derselbe TB in rascher Folge schrittweise oder wiederholt verwirklicht wird. T schlägt O ...
... bei verschiedenen TBe Verfolgerfall nach Rspr. BGHSt 22, 67 §, 223 §, 113 §, 240 § ...
... keine sicheren Abgrenzungskriterien zu § 53. Begriff der natürl. Betrachtung zu unbestimmt ...
... Fall 1: T greift O1 und O2 unmittelbar ...