Hehlerei im StGB von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Hehlerei im StGB“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Materielles Strafrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Allgemein und Aufbau
  • Tathandlungen
  • Details Vortat

Quiz zum Vortrag

  1. Das Aufrechterhalten bzw. die Vertiefung der durch die Vortat geschaffen Vermögenslage im einvernehmlichen Zusammenwirken zwischen Vortäter und Hehler.
  2. Das Aufrechterhalten bzw. die Vertiefung der durch die Vortat geschaffen Eigentumslage im einvernehmlichen Zusammenwirken zwischen Vortäter und Hehler.
  3. Das Aufrechterhalten bzw. die Vertiefung der durch die Vortat geschaffen Eigentumslage im Gegeneinanderwirken zwischen Vortäter und Hehler.
  4. Das Aufrechterhalten bzw. die Vertiefung der durch die Vortat geschaffen Vermögenslage im Gegeneinanderwirken zwischen Vortäter und Hehler.
  1. Hilfeleisten zugunsten des Vortäters bei dessen Weiterveräußerung der Sache.
  2. Hilfeleisten zugunsten des Hehlers bei dessen Verschaffung der Sache.
  3. Die selbstständige Weiterveräußerung zugunsten des Vortäters.
  4. Die selbstständige Weiterveräußerung zugunsten des Hehlers.
  1. Bei Sachgesamtheiten muss vor der Hehlereihandlung eine Aussonderung des Vortäters stattgefunden haben.
  2. Bei Sachgesamtheiten muss vor der Hehlereihandlung eine Aussonderung durch den Hehler stattgefunden haben.
  3. § 246 StGB kann nicht Vortat für § 259 StGB sein.
  4. Es gibt keine Besonderheiten.
  1. Nein. Die Vespa kann kein Objekt der Hehlerei sein, da keine körperliche Identität zum Objekt der Unterschlagung besteht und ein Gutglaubenserwerb bei D vorliegt.
  2. Ja. Es liegt eine strafbare Ersatzhehlerei vor, da D an dem TV kein Eigentum erwerben konnte.
  3. Nein. Die Vespa kann kein Objekt der Hehlerei sein, da keine körperliche Identität zum Objekt des Diebstahls besteht und ein Gutglaubenserwerb bei D vorliegt.
  4. Es kommt darauf an, ob bei D ein Prozessrisiko besteht, den TV wieder herausgeben zu müssen.
  1. Ja. Der 3. Senat will von der gängigen Rspr. abweichen. 2 weitere Senate stimmen mit ihm überein. Er will nun Tathandlungsalternativen des „Absetzen“ und der „Absatzhilfe“ einen Erfolg zwingend voraussetzen.
  2. Nein. Nach Rspr. war schon immer ein erfolgreicher Absatz Voraussetzung für eine Vollendung
  3. Nur nach Lit. war ein Erfolg beim Absatz nicht Voraussetzung für die Annahm einer Vollendung.
  4. Nein, Nach Rspr. war noch nie ein erfolgreicher Absatz Voraussetzung für eine Vollendung und das soll auch so bleiben.
  1. T, der in Kenntnis der rechtswidrigen Vortat (§§ 106,107 UrhG) von R Raubkopien ankauft.
  2. T, der in Kenntnis der rechtswidrigen Vortat (§ 242 StGB) bei R mit ihm das durch R gestohlene Essen verspeist.
  3. T, der die gestohlene Ware des R beschlagnahmt und dabei fälschlicherweise vorgibt, Polizist zu sein.
  4. T, der in Kenntnis der rechtswidrigen Vortat (§ 242 StGB) bei R die gestohlene Vase ankauft.
  1. Nein.
  2. Ja, auf Grund der Wertsummentheorie.
  3. Nur dann, wenn S auch Kenntnis von dem Wechselvorgang bei der Bank hat.
  4. Nur dann, wenn S keineKenntnis von dem Wechselvorgang bei der Bank hat.

Dozent des Vortrages Hehlerei im StGB

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... die Vortat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage (sog. Aufrechterhaltungs- oder Perpetuierungstheorie) im einvernehmlichen Zusammenwirken zwischen Vortäter und Hehler. ...

... erwirbt Raubkopien und verkauft diese in Kenntnis der Umstände an H. § 259 Verhalten richtet sich ...

... verschaffen, z.B. ankaufen. Verschaffen = Einvernehmliche Übertragung der Verfügungsgewalt vom VT oder sonstigem Besitzer ...

... wirtschaftliche Verwertung der Sache zu unterstützen. Argument: Absetzen meint Mitwirken zum Absatz. Nach der a.F. wurde das „Mitwirken zum Absatz“ unter Strafe gestellt. ...

... die Vollendung kein Erfolg erforderlich. Der 3. Senat möchte hiervon abweichen und fordert einen Erfolg für die Vollendung (BGH Beschluss vom 14.05.2013). Da die Rechtsprechung der anderen Senat entgegensteht, hat der 3. Senat ...

... § 259: Strafgrund, Aufrechterhaltung bzw. Vertiefung der durch die Vortat geschaffenen ...

... dessen Bemühungen zur wirtschaftlichen Verwertung der Sache = Beihilfe (§ 27) für den Vortäter wird zur Täterschaft erhoben, da ...

... vorausgehen = VT muss vollendet sein. Problem: Tathandlungen der Vortat und der Hehlerei stehen zeitlich in einem engen Zusammenhang oder fallen zeitlich zusammen. Problem entsteht bei ...

... 2.000 € kauft er eine Kommode, die Uhr tauscht er gegen einen Ring ein und schenkt beides Buletta, die Kenntnis vom Geschehen hat. ...

... Ersatzhehlerei vor, da das durch die Vortat erlangte Geld mit der Kommode nicht identisch ist, und die rechtswidrige Vermögenslage nicht vertieft ...

... entgegen steht, somit liegt im Verkauf an ihn ein durch Bruno begangener § 263 vor. Der rechtswidrige Vermögenszustand an der Uhr hat sich somit am Ring fortgesetzt ...

... Bruno hat drei 500-€-Scheine erbeutet. In einer Bank lässt er sie gegen fünfzehn 100-€-Scheine wechseln. ...

... Rspr.: kein Unterschied, ob Geld/andere Sachen bei einer Austauschaktion gewechselt werden. ...

... Stellungnahme: Gegen Wertsummengedanke spricht Wortlaut „Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat„ hierdurch wird auf ...

... gestohlenen Sache nach §950 BGB unanfechtbares Eigentum erlangt. Bsp.: Täter schmilzt ...

... und bei der Absatzhilfe notwendig? Fall: Der Ringträger Bilbo hat einen Ring gestohlen. Um bessere Chancen bei seiner neuen Eroberung Elfi ...

... Überbringens erfüllt nach h.M. nur dann die Hehlerei, wenn dies in Erwartung einer Gegenleistung oder zur Abgeltung von ...

... L hat 5.000 € gestohlen. Er geht mit seiner Freundin F, die Kenntnis von der Herkunft des Geldes hat, einkaufen. In einem ...