Der Vortrag „Die Informationsfreiheit, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit (Art. 5 I S. 1 Hs. 2 und Art. 5 I S. 2 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Freiheitsgrundrechte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was wird vom sachlichen Schutzbereich der Informationsfreiheit umfasst?
Wer wird vom persönlichen Schutzbereich der Pressefreiheit umfasst?
Welche der unten aufgeführten Schranke gehört zum Grundrecht der Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit?
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