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Mithilfe des Kurses „Irrtumslehre“ erlernen Sie das gesamte Spektrum der Irrtümer: Es handelt sich dabei um die gesetzlichen Regelungen und den Gegenstand des Irrtums, aber auch um Einzelfälle.
Sowohl der Verbotsirrtum und der Irrtum über Entschuldigungsgründe, als auch der Irrtum über strafausschließende Gründe, Erlaubnistatbestandsirrtum und der Irrtum über die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Entschuldigungsgrundes werden behandelt.
Quiz zum Kurs „Irrtumslehre“ |