Klage auf Vorbescheid oder Teilbaugenehmigung (§ 75 LBauO Bln) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Klage auf Vorbescheid oder Teilbaugenehmigung (§ 75 LBauO Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Teilbaugenehmigung
  • Der Vorbescheid
  • Bebauungsgenehmigung
  • Eröffnung des Verwaltungsprozesswegs
  • Statthafte Klageart
  • Klagebefugnis
  • Vorverfahren
  • Klagefrist
  • Richtiger Klagegegner
  • Beteiligten- und Prozessfähigkeit
  • Begründetheit
  • Fallbeispiel: Joghurtfabrik
  • Falllösung: Joghurtfabrik

Quiz zum Vortrag

  1. Vor Einreichen des Bauantrags.
  2. Nach Erteilung der Baugenehmigung.
  3. Nach Ablehnung der Baugenehmigung.
  4. Nach Einreichen des Bauantrages.
  1. Vor Erteilung der Baugenehmigung kann mit Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte begonnen werden.
  2. Der Erlass einer Teilbaugenehmigung ermöglicht bei langwierigen Genehmigungsverfahren ein teilweises und auch zügiges Baugeschehen.
  3. Eine Teilbaugenehmigung entfaltet im Hinblick auf die von ihr erfassten Fragen die gleiche Wirkung wie eine endgültig erteilte Baugenehmigung.
  4. Der Bauherr darf so lange mit dem Bau nicht beginnen, bis er eine endgültige Baugenehmigung bekommt, hat jedoch hinsichtlich der von der Teilbaugenehmigung umfassten Bauvorhaben Planungssicherheit.
  1. Im Bauordnungsrecht.
  2. In § 74 BauO Bln.
  3. Im Baugesetzbuch.
  4. In § 75 BauO Bln.

Dozent des Vortrages Klage auf Vorbescheid oder Teilbaugenehmigung (§ 75 LBauO Bln)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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