Der Vortrag „ZPO Ref: § 4 – Klage, Teil 1“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Grundbegriffe Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wo ist die Leistungsklage geregelt?
Wann fehlt das Rechtsschutzbedürfnis bei einer Leistungsklage ausnahmsweise?
Welche dieser Ansprüche können eingeklagt werden?
In welchen Fällen kann ein Anspruch iRd Leistungsklage beispielsweise nicht eingeklagt werden?
Wann ist eine Klage auf künftige Leistung denkbar?
Was ist Klagegegenstand bzw Klageziel der Leistungsklage?
Welche Ansprüche können beispielsweise mit einer Klage auf künftige Leistung eingeklagt werden?
Wann ist eine Feststellungsklage allgemein zulässig?
Wenn sich nach einem rechtskräftigen Urteil über eine zukünftige Leistung zugrunde liegende Tatsachen ändern, welche Möglichkeiten hat der Kläger dann?
In welchen Fällen steht dem Kläger etwas anderes als das Beantragte zu, das als sog. rechtliches "Minus" anzusehen ist?
Welche Aussagen treffen iRd Zwischenfeststellungsklage zu?
Welche Besonderheiten gelten für die negative Feststellungsklage?
In welchem/n der folgenden Fälle ist das Rechtsschutzbedürfnis bei einer Feststellungsklage zu bejahen?
Welche Besonderheiten gelten bei der Gestaltungsklage?
In welchen Fällen ist eine Gestaltungsklage denkbar?
Wie wird der Streitwert bei der Feststellungsklage beziffert?
Wo finden sich Vorschriften zu dem Inhalt einer Klageschrift?
Worauf darf in der Klageschrift iRd Parteibezeichnung zulässigerweise verzichtet werden?
Welchen Formvorschriften muss die Klageschrift genügen?
Welche Voraussetzungen gelten für den bestimmten Klageantrag?
Was prüft das Gericht im Zivilprozess?
Welche Voraussetzungen gelten iRd der Angabe von Klagegegenstand und Klagegrund?
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