Besondere Klageformen Teil 2, Parteien und Gericht, Klageschrift, Verteidigungsklausuren von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Besondere Klageformen Teil 2, Parteien und Gericht, Klageschrift, Verteidigungsklausuren“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Die Anwaltsklausur im 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Klage auf wiederkehrende Leistung
  • Duldungsklage
  • Herausgabeklage mit Fristsetzung und Schadensersatz
  • Leistungsklage mit unbeziffertem Antrag und Feststellungsklage
  • Die Parteien
  • Streitverkündung
  • Bestimmung des zuständigen Gerichts
  • Aufbau einer Klageschrift
  • Die Verteidigungsklausur
  • Die Aufrechnung
  • Die Widerklage

Quiz zum Vortrag

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den grünen PKW der Marke xy, Modell abc, Baujahr 123, Fahrgestellnummer: 457 herauszugeben.
  2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2000 € zu bezahlen.
  3. Der Beklagte wird verurteil, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, zu bezahlen.
  4. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den fälligen Werklohn aus dem Werkvertrag vom 05.08.2014 zu bezahlen.
  1. Der Prozessgegner wird durch die Prozessstandschaft nicht unzumutbar benachteiligt.
  2. Die Möglichkeit der Prozessstandschaft ist gesetzlich geregelt.
  3. Der Prozessgegner stimmt der Prozessstandschaft zu.
  4. Das Gericht hat die Prozessstandschaft genehmigt.
  1. Die Interventionswirkung tritt immer ein, wenn derjenige, dem der Streit verkündet wurde, dem Rechtsstreit beitritt.
  2. Die Interventionswirkung tritt ein, wenn der derjenige, dem der Streit verkündet wurde, dem Rechtsstreit nicht beitritt, die Streitverkündung aber zulässig/wirksam war.
  3. Die Verjährungshemmung tritt nur ein, wenn die Streitverkündung zulässig/wirksam war.
  4. Die Verjährungshemmung tritt immer ein, wenn derjenige, dem der Streit verkündet wurde, dem Rechtsstreit beitritt.
  5. Mit Streitverkündung tritt immer Interventionswirkung und Verjährungshemmung ein.
  1. Sie prüfen die Zulässigkeit und Begründetheit/Schlüssigkeit der Klage.
  2. Sie erkennen sofort an, um Ihrem Mandanten die Kostenlast zu ersparen.
  3. Sie halten relevante Tatsachen so lang wie möglich zurück, um den Kläger zu überraschen.
  4. Sie bestreiten den gesamten klägerischen Vortrag mit Nichtwissen.

Dozent des Vortrages Besondere Klageformen Teil 2, Parteien und Gericht, Klageschrift, Verteidigungsklausuren

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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