Lerntechniken für Juristen - Teil 1 - Lesetechniken, Mitarbeit, Arbeitsgemeinschaften von David Haas

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Über den Vortrag

In der e-Vorlesung Lerntechniken für Juristen Teil 1 geht es um das Aufnehmen von Informationen. Dabei werden die Punkte schnelleres und effektiveres Lesen, Mitarbeit in Vorlesungen/Seminarveranstaltungen sowie Arbeitsgemeinschaften behandelt.

Der Vortrag „Lerntechniken für Juristen - Teil 1 - Lesetechniken, Mitarbeit, Arbeitsgemeinschaften“ von David Haas ist Bestandteil des Kurses „Lerntechniken für Jurist*innen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Allgemeine Informationen und Übersichten
  • Lesetechniken - SQ3R Reading
  • Lesetechniken - Speed Reading
  • Mitarbeit
  • Arbeitgemeinschaft

Quiz zum Vortrag

  1. den Lernstoff zusammenhängend aufzunehmen und dem limbischen System Orientierung zu schenken.
  2. das Gelernte im Großhirn besser zu verstehen.
  3. gleich am Anfang des Lernens viel Zeit zu sparen.
  4. sein Wissensnetz zu erweitern und so mit der Zeit immer zügiger neue Informationen aufnehmen zu können.
  1. Survey, Question, Read, Recite, Review
  2. Scan, Question, Read, Review, Recite
  3. Survey, Question, Read, Rethink, Recite
  4. Study, Question, Read, Review, Repeat
  5. Scan, Question, Comprehend, Recite, Review
  1. Fixations- bzw. Regressionseffekt.
  2. Subvokalisations- bzw. Konzentrationseffekt.
  3. Regressions- bzw. Konzentrationseffekt.
  4. Fixations- bzw. Subvokalisationseffekt.
  1. 1000 WPM.
  2. 500 WPM.
  3. 5000 WPM.
  4. 2000 WPM.
  5. 100 WPM.
  1. Es sollte eine Übungszeit von etwa 15-20 Minuten pro Tag eingehalten werden, um sein Lesetempo zu verbessern.
  2. Die Lesezeit sollte sukzessive verlängert werden, um seine Lesegeschwindigkeit zu steigern.
  3. Eine Steigerung der Lesegeschwindigkeit wird insbesondere durch Unterforderung erzielt.
  4. Die 1:2:3:4 - Technik kann dabei helfen, die Lesezeit zu verbessern.
  1. Durch das Einsetzen einer Lesehilfe, um die Konzentration zu steigern.
  2. Indem der Text besonders langsam gelesen wird.
  3. Durch das Subvokalisieren des Textes.
  4. Indem der Text besonders schnell gelesen wird.
  1. steigert die Geschwindigkeit und das Verständnis.
  2. ist maßgeblich von der Begabung abhängig.
  3. gehört zu den anspruchsvolleren Formen des Speedreadings und erfordert somit ein stärkeres Training.
  4. kann erleichtert werden, wenn der Finger in sog. Schwüngen über den Text geführt wird.
  1. kann durch die SQ3R Technik erzielt werden.
  2. kann durch keine der im Vortrag erwähnten Techniken erzielt werden.
  3. kann durch das zur Hilfe nehmen der erstellten Übersichten erzielt werden.
  4. spielt im Hinblick auf den Lernerfolg eine untergeordnete Rolle.

Dozent des Vortrages Lerntechniken für Juristen - Teil 1 - Lesetechniken, Mitarbeit, Arbeitsgemeinschaften

 David Haas

David Haas

Referent David Haas ist Geschäftsführer des Bildungsunternehmens buildup in Münster. Darüber hinaus ist er Trainer und Berater für die Bereiche persönliche und berufliche Effektivität. David Haas studierte Jura sowie in den Nebenfächern BWL, VWL und Psychologie an den Universitäten Bayreuth, Qingdao (China) und Münster und schloss sein Studium mit Auszeichnung ab. Er ist Stipendiat der Stiftung der deutschen Wirtschaft.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Rechtswegeröffnung örtliche Zuständigkeit Partei/Postulationsfähigkeit ordentliche Klageerhebung punktuelle Kündigungsschutzklage Klagehäufung Arbeitskampf Parität Streik Aussperrung Risikotragung Fernwirkung Suspendierung Hauptleistungspflichten Leistungsanträge/Ansprüche des Arbeitnehmers v or Eingehen eines Arbeitsv ertrages § 15 I, II AGG Vorstellungskosten während Arbeitsv ertrag Lohn aufgrund Arbeit Gratifikationen Lohn ohne Arbeit EFZG Verzugslohn Aufwendungsersatz Schadensersatz Haftungsausschluss aufgrund SGB innerbetriebl. Schadensausgleich in Beendigungsphase W eiterbeschäftigungsanspruch allgemein § 102 V BetrVG nach Beendigung Urlaubsabgeltung Karenzentschädigung Zeugniserteilung ...

... Arten Funktion Umfang Rechtsfolgen Grundsatz Heilung Abbedingen § 242 Anfechtung Anwendbarkeit § 313 § 275 c.i.c. Mängelrecht Grund §§ 119 I. 120 § 119 II § 123 Erklärung Frist Gegner Weiteres § 122 Teilanfechtung § 142 II Kalkulationsirrtum Stellvertretung Willenserklärung Abgrenzung Bote §§ 133, 157 Geschäftsfähigkeit Zugang ...

... Allgemeine Voraussetzungen Höchstpersönlichkeit Testierfähigkeit Testiertwille Formerfordernis Inhalt Auslegung § 133 Andeutungstheorie Erbeinsetzung Ersatzerbe Vor/Nacherbe Abgrenzung Verfügungsbeschränkung Auflage Vermächtnis Testamentvollstreckung Vorausvermächtnis Teilungsanordnung Abgrenzung zu Vorausvermächtnis gewillkürte Erbfolge (Fortsetzung) Aufhebung ...

... Scheidung Zerüttungsprinzip Rückabwicklung "ehebezogener unbenannter Zuwendungen" Unterhaltsrecht Familienunterhalt Trennungsunterhalt Scheidungsunterhalt Abstammung Mutter Vater Vermutungswirkung Anerkennung ger. Feststellung Anfechtung Kindschaftsrecht elterliche Sorge Personen Vermögens Vertretung Gesamtvertretung/Ausnahmen ...

... § 31 Innenverhältnis Vereinssatzung Mitgliederversammlung Vorstand nicht rechtsfähiger Verein Art. 9 GG Teilrechtsfähigkeit GmbH Enstehung Gesellschafter Organe Gesellschafterversammlung Geschäftsführer Vorgründungsgesellschaft VorGmbH Entstehung anwendbare Vorschriften Haftung eingetragene GmbH Haftung vor Eintragung begründeter Verbindlichkeiten Haftung nach Eintragung begründeter Verbindlichkeiten Mischformen GmbH & Co KG anwendbare Vorschriften Personenvereinigungen Allgemeines Entstehung Auflösung Phasen fehlerhafte Gesellschaft Scheingesellschafter Gewohnheitsrechtlich § 15 III Innengesellschaften Sozialansprüche ...

... Veranlassung Firmenrecht Handelsname Grundsätze Schutz Firmenfortführung, § 25 HGB Voraussetzungen Rechtsfolgen Haftung Begrenzungsmöglichkeiten Forderungen Problemfälle zeitliche Begrenzung Mängel bei Vertragsschluss Unzulässiger Firmenname Firmenfortführung im Kern Eintritt in Geschäft eines Einzelkaufmanns, § 28 HGB Voraussetzungen Rechtsfolgen Problemfall GbR Handelsgeschäfte Begriff Handelsbräuche ...

... persönlich Gerichtsstände ausschließliche besondere allgemeine BGH: Doppelfunktion der ZPO Anwendbares Recht CISG Art. 1 I 1 a Art. 1 I 1 b UNKaufrecht als dt. Recht Ermittlung der Kollisionsnorm Staatsvertrag EUVerordnung ROM I ...

... Erlöschen Schutz Wohnungseigentum Hypothek Allgemeines Akzessorietät Buchhypothek Briefhypothek Anwartschaftsrecht Entstehung Forderung Einigung Eintragung Einigsein Berechtigung Verfügungsbefugnis Erlangung Übertragung Cessio legis Gutgläubiger Zweiterwerb Forderung nicht existent Hypothek nicht wirksam bestellt Forderung und Hypothek () Mitreißtheorie Einreden forderungsbezogen pfandrechtsbezogen Gutgläubiger W egerwerb Erlöschen Zahlungskonstellationen Schuldner = Grundstückseigentümer Schuldner =/ Grundstückseigentümer Schuldner zahlt GrundstücksE zahlt Haftungsverband Grundschuld Allgemeines Anwartschaftsrecht Sicherungsvertrag ...

... petitorisch § 823 I Sonstiges mittelbarer Besitz Voraussetzungen Erwerb Verlust Besitzdiener Erbenbesitz Organbesitz rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb Einigung Übergabe Definition Verzicht, § 929 S.2 Übergabesurrogate Einschalten Dritter Besitzdiener Besitzmittler Geheißperson Einigsein Berechtigung Eigentum Konvaleszens, § 185 Erwerb vom Nichtberechtigten System § 932 II § 366 HGB § 935 Begriff Abhandenkommen beschränkt Geschäftsfähige Verfügungsbefugnis Veräußerungsverbote absolut relativ Lastenfreier Erwerb System gesetzlicher Eigentumserwerb §§ 946ff. ...

... Anfechtung Mängelrecht Voraussetzungen § 311 II § 311 III Sonstiges culpa post contractum finitum culpa in nihil contrahendo § 313 Verhältnis §§ 133, 157 Anfechtung Mängelrecht Bereicherungsrecht Elemente real hypothetisch normativ 3te im SchuldVerh. Zurechnungsnormen § 311 III Vertrag zu Gunsten Dritter echt unecht Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter Herleitung Voraussetzungen Drittschadensliquidation Schuldübernahme Schuldbeitritt Schuldnermehrheit Teilschuld Mitschuldnerschaft Gesamtschuld gesetzlich/vertraglich Rechtsfolgen Innenverhältnis Außenverhältnis Gläubigermehrheit Abtretung Voraussetzungen Ausschlussgründe Rechtsfolgen Schuldnerschutz ...

... § 687 Bereicherungsrecht Verhältnis Vertraglich Rücktritt fehlerhafte Dauerschuldverhältnisse Gesetzlich EBV GoA Begriffe Leistung/Nichtleistung Verhältnis Durchbrechung Erlangtes Etwas Leistungskondiktion in debiti 3 Personenverhältnisse Welche Leistungsbeziehung? Wo fehlt rechtl. Grund? Ausnahmen/Durchgriff § 813 ob causam finitam Anfechtung ob rem Abgrenzung §§ 133, 157, 313 Unterverbriefung ob turpem vel iniustam causam Nichtleistungskondiktion § 812 I 1 2.Alt Eingriffskondiktion Lehre vom Zuweisungsgehalt Verwendungskondiktion Rückgriffskondiktion § 816 I 1 I 2 rechtsgrundlos II § 822 Ausschlusstatbestände § 814 § 815 § 817 S.2 "gleichfalls" § 242 Ratenkredit Umfang Erlangte/Nutzungen/gesetzl. Surrogate Wertersatz Entreicherung Abschöpfen der Bereicherung ...

... Mangelbegriff Abhilfe Minderung Kündigung Schadensersatz Ausschluss Miete Systematik Gewährleistungsrecht Schönheitsreparaturklauseln Minderung Schadensersatz Selbstvornahme Ausschlussgründe Aufwendungsersatz Untervermietung Vermieterpfandrecht Beendigung Kündigung ordentlich außerordentlich Abwicklung Sonstiges Zeitmiete Mieterhöhung §§ 578, 566 Leasing anwendbare Vorschriften Haftungsausschluss Makler Naturalobligation Vorschuss Ehe Schenkung Definition Form Auflage Sonstiges Familienrecht § 2301/Todesfall gemischt ...

... ohne Gesetzesvorbehalt Menschenwürde, Art.1 GG Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 U GG freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art 2 I iVm 1 I GG Leben / körperl. Unversehrtheit, Art. 2 II 1 GG Freiheit der Person, Art 2 II 2, 104 GG Gleichheitsgrundrechte Allgemeiner Gleichheitssatz Spezielle Gleichheitssätze Art. 3 II 1, 2 GG Art. 3 III GG Art. 6 V GG Art. 33 IIII GG Art. 38 I 1 GG Religions/Gewissensfreiheit, Art. 4 GG Meinungs/Presse/Informations/Rundfunkfreiheit, Art. 5 I GG Kunst / W issenschaftsfreiheit, Art. 5 II GG Ehe / Familie, Art. 6 GG Schule, Art. 7GG Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG Vereinigungsfreiheit, Art. 9 I GG Brief/Post/Fernmeldegeheimnis, Art. 10 GG Freizügigkeit der Person, Art. 11 GG Berufsfreiheit, Art. 12 I GG W ohnung, Art. 13 GG Eigentum, Art. 14 GG ...

... Bundesauftrags-, Bundeseigene- unmittelbar eigenem Unterbau Bundesoberbehörden Zentralstellen mittelbar Stiftungen Anstalten Körperschaften Misch W eitere Träger Verwaltungshelfer Beliehene Juristische Personen des Privatrechts Finanzverfassung VerfassungsprozessR Verfassungsbeschwerde Prüfungsschema Spezifisches Verfassungsrecht Normenkontrolle Abstrakt Konkret Organstreitverfahren BundLänderStreit Einstweilige Anordnung StaatshaftungsR Allgemeines Anspruchsgründe Recht / Unrecht Verschulden / ohne Verschulden Rechtsfolge ...

... materielle Rechtmäßigkeit Tatsbestandvoraussetzungen Gefahrbegriffe Polizeipflichtigkeit allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen polizeil. Handlungsgrundsätze/Ermessen/VHM Sekundärmaßnahmen / Verwaltungsvollstreckung Rechtsgrundlage Gestrecktes Verfahren / Sofortvollzug formelle Rechtmäßigkeit materielle Rechtmäßigkeit Erfordernis GrundVA Rechtmäßigkeit des GrundVA ordnungsgemäße Vollstreckung Gefahrenabwehrverordnung Problemfälle Kostenbescheid Obdachlosenfälle Baurecht Bauordnungs / Planungs / Nebenrecht bauaufsichtliche Zulassung Baugenehmigung Genehmigungsbedürftigkeit Genehmigungsfähigkeit formelle Voraussetzungen materielle Voraussetzungen §§ 29ff. BauGB BauO Teilbaugenehmigung / Vorbescheid Rechtsschutz Bauherr Nachbar bauordnungsrechtliche Maßnahme Rechtgrundlage formellen Rechtmäßigkeit materielle Rechtsmäßigkeit Arten der Maßnahmen formelle / materielle Baurechtswidrigkeit Weitere Voraussetzungen Rechtsschutz Bauherr ...

... § 51 VwVfG Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes unbestimmte Rechtsbegriffe Ermessen Handlungsformen Einteilungskriterien öffentlich / privatrechtlich abstraktgenerell / konkretindividuell mit / ohne Außenwirkung mit / ohne Regelungscharakter VA Vorliegen actus contrarius formeller VA Voraussetzungen, § 35, 1 VwVfG Funktion Regelungs Titel Rechtmäßigkeitsprüfung ...

... Öffentlichkeitsgrundsatz Zulässigkeit der Klage Gerichtsbezogene Voraussetzungen sachliche Zuständigkeit örtliche Zuständigkeit allgemeiner Gerichtstand besonderer Gerichtsstand ausschließlicher Gerichtsstand Wahlrecht Prorogation rügeloses Einlassen Parteibezogene Voraussetzungen Parteifähigkeit Prozessfähigkeit Postulationsfähigkeit Prozessführungsbefugnis gewillkürte Prozesstandschaft gesetzliche Prozessstandschaft Streitgegenstandbezogene Voraussetzungen Begriff Streitgegenstand keine Rechtshängigkeit keine entgegenstehende Rechtskraft Rechtsschutzbedürfnis ordnungsgemäße Klageerhebung Reaktionsmöglichkeiten des Beklagten Untätigbleiben Anerkenntnis Bestreiten ansprüchsbegründender/durchsetzbarer Tatsachen Bestreiten des Vorliegens der Prozessvoraussetzungen Geständnis ...

... Pfändung rechten Weise rechten Ort rechten Zeit rechten Umfang Rechtsfolgen Verstrickung Pfändungspfandrecht Verwertung der Sache öffentliche Versteigerung Ausgleichsansprüche Forderungen Herausgabeansprüche Vermögensrechte in unbewegliches Vermögen ...

… Auch diese Übung lässt sich steigern: Versuche in einem zweiten Schritt die Geschwindigkeit zu steigern, mit der du über die Zeile gehst, bzw. verringere die Anzahl der Blicksprünge pro Zeile. Workshop Lerntechniken ÜBUNG: Speedreading (1) Lies den Übungstext 1 in einem ersten Schritt mit einer Lesehilfe. Das heißt, nutze deinen Finger/einen Stift und führe diesen zügig über eine Zeile und wieder zum Zeilenanfang. ...

 

… Question: Ausgehend von der Überschrift bzw. den Informationen, welche man bei der Survey-Übung gewonnen hat, stellt man nun Fragen an den Text (bzw. den Textabschnitt). Was möchte man wissen? Fragen steigern die Aufmerksamkeit! Read: Im dritten Schritt wird der Text gelesen. Durch die Vorarbeit Survey und Question liest man mit gesteigerter Aufmerksamkeit. Beim Lesen können wichtige Stellen markiert werden. Recite: Nun soll der Inhalt des gelesenen Abschnitts / Textes in eigenen Worten wiedergegeben werden. ...

 

… Die Lesehilfe, die über eine Zeile führt, lässt sich steigern. Dabei nutzt man den Autobahneffekt. Dabei ist es wichtig, sich „systematisch“ zu überfordern. Subvokalisieren: So wird das innerliche Mitsprechen beim Lesen genannt. Mitsprechen bremst das Lesetempo. Wenn man mit hohen Geschwindigkeiten (> 500 WPM) liest, wird dieses Mitsprechen abtrainiert. Bedeutungseinheiten: Klassischerweise lesen wir Wort für Wort. Dieses Vorgehen bedeutet für das Gehirn viele Verarbeitungsprozesse und ist daher ziemlich mühsam. Die Gliederung in Bedeutungseinheiten erfolgt in der Erfassung des Inhaltes einer Zeilen mit drei Blicken. ...

 

… Trotzdem war es für Steinmarder richtig, in die Stadt zu ziehen. In der Natur wären sie im vergangenen Jahrhundert fast ausgestorben. Heute leben in Berlin in fast allen Stadtteilen Steinmarder. Es sind heute wahrscheinlich sogar mehr als früher, als sie noch in der Natur lebten. Ist es für die Tiere nicht unangenehm, dass sie in die Städte ziehen müssen? Nein, sagen die Wissenschaftler: Die Tiere suchen nicht unbedingt das, was wir Menschen uns unter Natur vorstellen, also Wiesen und Wälder, einsame Seen und Berge. Sie wollen einfach einen Platz zum Leben - der kann auch ungewöhnlich sein. Waschbären zum Beispiel leben gern auf Dachböden. Sie klettern die Regenrinnen hoch und schlüpfen unter die Dachziegel. Vorsicht vor Wildschweinen, diese können gefährlich für Menschen sein. Sie kommen im Winter in die Stadt, weil dort der Boden nicht so hart gefroren ist wie auf dem Land. So können sie in Gärten die Erde umpflügen, um dort nach Regenwürmern, Wurzelknollen oder Kleintieren zu suchen. ...

 

… Haben Jugendliche verlernt, sich für ihre Interessen einzusetzen? Die sogenannte Generation Praktikum begegnet der Unsicherheit mit einer hohen Leistungsbereitschaft und sammelt Bildungstitel und Zeugnisse, um die Jobchancen zu erhöhen, so das Ergebnis der Shell Jugendstudie. Also lieber lernen und arbeiten anstatt ehrenamtliches Engagement und Protest. Eine pragmatische Generation steht unter Druck - zu diesem Ergebnis kommen die Wissenschaftler. Von Resignation und Ausstieg könne man aber nicht sprechen. Vielmehr laute die Devise »Aufstieg statt Ausstieg.« Wer etwas erreichen will, der braucht ehrenamtliches Engagement höchstens noch als Plus im Lebenslauf. Denn es hat sich herumgesprochen, dass sich bei Personalern ein Amt als Schulsprecher oder in der Kirchengemeinde gut macht. Denn hier lernt man schließlich die »Soft Skills«, also soziale Kompetenzen wie etwa Teamfähigkeit. Aber Ganztagsschulen und verkürztes Abitur sorgen für Zeitprobleme. Wann soll man sich noch einbringen, wenn man erst um sechs nach Hause kommt und noch Hausaufgaben machen muss? ...

 

… Sportvereine, konfessionelle Verbände, Pfadfinder, Feuerwehren und Umweltverbände haben es daher etwas leichter, Jugendliche für ihre Arbeit zu gewinnen. Denn hier entsteht ein Zusammengehörigkeitsgefühl, vor allem in unsicheren Zeiten. Wer sich für seine Mitmenschen einsetzt, knüpft neue Kontakte und macht Erfahrungen, die das Selbstwertgefühl steigern. »Diejenigen, die sich für andere engagieren, sind mit ihrem gesamten Umfeld glücklicher als diejenigen, die es nicht tun«, sagt der Sozialpsychologe Hans-Werner Bierhoff. ...