Mahnverfahren, Verjährungshemmung, Urkundenprozess und Einstweiliger Rechtsschutz Teil 1 von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Mahnverfahren, Verjährungshemmung, Urkundenprozess und Einstweiliger Rechtsschutz Teil 1“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Die Anwaltsklausur im 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Vor- und Nachteile der Verfahren
  • Exkurs: Die Verjährungshemmung
  • Besondere Verfahren – Urkundenprozess
  • Vor- und Nachteile des Urkundenprozesses
  • Besondere Verfahren – Einstweiliger Rechtsschutz
  • Der Arrest

Quiz zum Vortrag

  1. Das Mahnverfahren ist kostengünstig.
  2. Das Mahnverfahren hemmt die Verjährung.
  3. Das Verfahren dauert länger als normal, wenn der Gegner Einspruch oder Widerspruch einlegt.
  4. Die geltend gemachte Forderung muss im Mahnverfahren nicht genau beziffert werden.
  5. Der geltend gemachte Anspruch muss im Mahnverfahren nicht genau individualisierbar sein.
  1. Es kann nur auf Zahlung oder Leistung einer vertretbaren Sache geklagt werden.
  2. Das Urkundenverfahren dauert etwas länger als ein normales Verfahren.
  3. Urteile in Urkundenverfahren sind nie vorläufig vollstreckbar.
  4. Es gibt einen besonderen Gerichtsstand.
  1. Der Arrestantrag ist nur möglich bezüglich einer Geldforderung oder eines Anspruches, der in einen Geldanspruch übergehen kann.
  2. Der Arrestantrag hat Erfolg, wenn ein Arrestanspruch und ein Arrestgrund glaubhaft gemacht werden.
  3. Der Arrest dient der Sicherung der Zwangsvollstreckung, wenn bereits ein Vollstreckungstitel in der Welt ist.
  4. Beim Arrest unterscheidet man den dinglichen und den sachlichen.

Dozent des Vortrages Mahnverfahren, Verjährungshemmung, Urkundenprozess und Einstweiliger Rechtsschutz Teil 1

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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