Der Vortrag „Erpressung: Umsetzung und Stellungnahme / Menschenraub und Geiselnahme“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil: Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wie unterscheiden sich die beiden Alternativen in § 239a?
Wann liegt bei § 239a Alt. 1 die Vollendung vor?
Wie unterscheiden sich § 239a und § 239b?
Wie definiert sich Entführen i.S.d. 239a?
Wie definiert sich Sichbemächtigen i.S.d. § 239a?
Warum liegt im Fall Eva und die Schlange S nach h.L. § 239a nicht vor?
Was für ein Konkurrenzverhältnis herrscht zwischen § 239a und § 239b?
Welche Voraussetzungen sind i.R.d. subjektiven Tatbestandes des § 239b I Alt. 1 zu prüfen?
Wann liegt bei § 239b I Alt. 2 die Tatvollendung vor?
Fallen sog. Trittbrettfahrer nach h.M. unter §§ 239a, 239b?
T entführt einen Milionär und schreibt einen Brief an seine Ehefrau mit dem Inhalt "Geld oder Leben". Bevor der Brief abgeschickt wird, befreit sich das Opfer. Welche Delikte können bejaht werden?
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... § 239 I a (nicht unter 5 Jahre) vgl § 249; § 253, 255 (nicht unter 1 Jahr) ...
... Unterschied zu den übrigen Rücktrittsvoraussetzungen? Vgl. Wortlaut § 306 e § 239a IV ...
... 2. Alternativen: 1. Alt. = Entführen bzw. sich bemächtigen eines Menschen Freiheitsberaubung in Erpressungsabsicht, Erpressung innerlich, Vollendung bereits mit Entführung ...
... 2. Alt. = Ausnutzung der aus anderen Gründen gegeben Entführungs-/Bemächtigungssituation, Nötigung äußerlich ...
... 1. Alt. (Innerliche Erpressungsalternative) A.TB I.Obj. TB, 1. Tathandlung: a.) Entführen, b.) sich bemächtigen ...
... T nutzt die durch diese Lage geschaffene Sorge des Opfers um sein Wohl, Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers ...
... 1. Alt. (Innerliche Nötigungsalternative) A.TB I.Obj. TB, 1. Tathandlung: a.) Entführen, b.) sich bemächtigen ...
... A. TB I. Obj. TB 1. T hat: a.) einen anderen entführt, b.) sich eines anderen bemächtigt, 2. T nutzt die so entstandene Lage aus, ...
... Schiri wird bedroht, wenn er Spiel nicht gegen Bayern beeinflusst, wird sein Auto zerstört. ...
... 3.) Brief mit Bedrohung wird abgeschickt, noch nicht angekommen = §§ 253, ...
... G zahlt nicht = §§ 253, 255, 22, 23 (+), §§ 240, 22, 23 (+), § 241 (+), 6.) T bedroht Gastwirt G mit Geld oder Leben G zahlt = §§ 253, ...
... eingesperrt, mit der Folge einer schweren Lungenentzündung = § 239 I , § 239 III, Nr. 2 schwere KV (EQ) (+) § 240 (+) § 229 (+), 4.) Schiri wird 6 Tage im kalten Raum eingesperrt ...
... 1. Alt (+) § 253, 255; 240; 241 2.) T entführt Millionär, schreibt Brief Geld oder Leben. Frau ruft Polizei. = § 239 a ...
... schickt er Brief ab = Versuch, 5.) T will Millionär entführen, um zu erpressen. M wehrt sich und schlägt T nieder ...
... Schreibt Brief Geld oder Leben. L zahlt. T lässt F frei. = § 239 Entführung (+) = § 239 a 2. Alt. (Ausnutzen der FE) (+) § 239 b I 2. Alt (+) = §§ 253, 255 (+); § 240 (+); § 241 (+) ...
... 9.) T sauer auf L wegen schlechter Note. Entführt aus Rache F, kommt dann auf die Idee, L zu erpressen. Schreibt Brief Geld oder Leben. Nachdem er Brief abgeschickt hat, befreit sich F. = § 239 Entführung ...
... 1. Alt Entführen §§ 240, 241, 2.) T entführt Frau vom Lehrer aus Rache für schlechte Note. ...
... Bevor Brief den Brief abschickt, befreit sich Frau. = § 239 = § 239 b, 2. Alt (Ausnutzen der Freiheitsberaubung) ...
... 1. Akt § 253, 255, Eingabe der Daten und Betrag als Vermögensverfügung V-schaden aber (-) Bislang nur §§ 240, 241, 2. Akt Ansichnehmen des Geldes durch R ...
... mit Waffe + funktionaler Zhg Absicht durch 2. Akt Situation zur Erpressung auszunutzen ...
... Das Erfordernis der stabilen Bemächtigungslage verlangt also einen dahin gehenden Willen des T. ...