Der Vortrag „Vertiefung Vollstreckungsrecht, Baurecht (Normenkontrollverfahren, Rechtmäßigkeit Bebauungsplan)“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was zeichnet das einaktige Vollstreckungsverfahren aus?
Hat ein Widerspruch gegen einen Kostenbescheid für das Abschleppen eines Autos (Ersatzvornahme) aufschiebende Wirkung?
Was ist bei der Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides zu prüfen, der aufgrund einer Ersatzvornahme ergeht?
Was ist bei der Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides zu prüfen, der aufgrund einer unmittelbaren Ausführung ergeht?
Was wird bei der Begründetheit eines Normenkontrollverfahrens geprüft?
Gegen welche Rechtsvorschriften ist nach § 47 I Nr.2 VwGO in Hessen die Normenkontrolle statthaft?
Was sind Satzungen nach dem BauGB?
Wann ist ein Normenkontrollantrag über ein Bebaungsplan begründet?
Wie gehört zum Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplans im Groben dazu?
Muss im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens das Vorliegen einer Antragsbefugnis geprüft werden?
Was ist die Folge für den späteren Bebauungsplan, wenn ein Aufstellungsbeschluss nicht gefasst wurde?
Was passiert, wenn eine öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses unterbleibt? (Die Vorschriften über die Veränderungssperre, die Zurückstellung von Baugesuchen, für die Ausübung des Vorkaufsrechts und für die Anwendung der Planreife sind nicht zu berücksichtigen.)
Was passiert, wenn Fehler bei der Ermittlung des Abwägungsmaterials beim Aufstellen eines Bebauungsplans passieren?
Wie wirkt sich ein Mangel bei der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 IV BauGB aus?
Was gibt es im vereinfachten Verfahren grundsätzlich nicht?
Wie wirkt es sich aus, wenn eine frühzeitige Bürgerbeteiligung unterblieben ist?
Wie wirkt es sich aus, wenn ein befangenes Gemeinderatsmitglied bei der Beschlussfassung über ein Bebauungsplan mitwirkt?
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