Nulla poena sine lege (Art. 103 II GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Nulla poena sine lege (Art. 103 II GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Justizgrundrechte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Nulla poena sine lege im Justizrecht
  • Sachlicher Schutzbereich Grundsätze
  • Eingriff
  • Fallbeispiel: Der neue Paragraph
  • Fallbeispiel: Der neue Paragraph

Quiz zum Vortrag

  1. Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt hinreichend bestimmte Gesetze, d.h. dass der Einzelne voraussehen können muss, ob sein Verhalten strafrechtlich sanktioniert ist und mit welcher Straffolge es verbunden ist.
  2. Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt, dass ein Strafausspruch in einem Strafverfahren auf eine bestimmte Länge begrenzt ist, d.h. es darf keine endlosen Haftstrafen geben.
  3. Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt, dass immer nur ein bestimmter Angeklagter verurteilt wird. Verurteilungen gegen unbekannt sind nicht möglich.
  4. Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt, dass auch im Strafprozess alle hinreichend bestimmten grundrechtlichen Schutzpositionen beachtet werden.
  1. Das Rückwirkungsverbot verbietet die Bestrafung aufgrund von Gesetzen, die zum Zeitpunkt der Tat noch nicht in Kraft waren oder jemanden schärfer zu bestrafen, als zur Zeit der Tat gesetzlich bestimmt war.
  2. Das Rückwirkungsverbot verbietet die Bestrafung aufgrund von Gesetzen, die vor Inkraft treten des GG galten (bspw. Recht der DDR oder in der BRD vor 1949).
  3. Das Rückwirkungsverbot verbietet die Bestrafung durch den Gesetzgeber ohne eine Rückbindung an die Gerichte.
  4. Das Rückwirkungsverbot verbietet die Rückwirkung bei Strafgesetzen, außer bei Straftaten von erheblicher Bedeutung.
  1. Nein, da eine Strafbarkeit immer eine bestimmte Handlung bzw. Unterlassung voraussetzt.
  2. Ja, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist.
  3. Nein, da das Strafrecht auf Meinungsäußerungen nicht anwendbar ist.
  4. Ja. wenn es sich um extremistische Ansichten handelt.

Dozent des Vortrages Nulla poena sine lege (Art. 103 II GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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