Der Vortrag „Fahrlässige Begehungsdelikte: Tatbestand: Objektive Zurechnung, Entfallen des Subjektiven Tatbestandes“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Vorsätzliche Unterlassungsdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Prüfungspunkte sind im Rahmen der objektiven Zurechnung aufgrund der allgemeinen Fahrlässigkeitsdogmatik nicht mehr anzusprechen?
Im Rahmen welcher Delikte kann die eigenverantwortliche Selbstgefährdung den Zurechnungszusammenhang unterbrechen?
Welcher Kritik sieht sich die Risikoerhöhungslehre ausgesetzt?
In welchem Unwert unterscheiden sich Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte deutlich?
Kann das vorsätzliche Dazwischentreten eines Dritten dem Fahrlässigkeitstäter zugerechnet werden?
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