Die politischen Parteien (Art. 21 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die politischen Parteien (Art. 21 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Staatsprinzipien und Staatsziele“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die politischen Parteien
  • Gründung der Partei
  • Funktionen der Partei
  • Parteieinprivileg
  • Finanzierung der Parteien
  • Fallbeispiel: Wer ins Glashaus will
  • Falllösung: Wer ins Glashaus will...

Quiz zum Vortrag

  1. Art. 21 GG
  2. § 2 PartG
  3. Art. 39 GG
  4. § 10 I GO BT
  1. Es muss die Teilnahme an Bundes- oder Landtagswahlen angestrebt werden.
  2. Es reicht der Einfluss auf die politische Willensbildung auch nur auf kommunaler Ebene.
  3. Dauerhaftigkeit
  4. Wille zur Regierungsbildung.
  1. jederzeit frei gegründet werden.
  2. nicht mehr neu gegründet werden.
  3. nur mit Genehmigung durch die Regierung neu gegründet werden.
  4. nur bis ein Jahr vor den nächsten Bundestagswahlen neu gegründet werden.
  1. Es muss eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung in der Partei bestehen.
  2. Es darf nicht nur auf das Programm abgestellt werden, sondern auch auf das Gesamtverhalten der Partei.
  3. Es verstößt gegen die Meinungsfreiheit eine Partei zu verbieten.
  4. Es müssen nur im Programm der Partei verfassungsfeindliche Inhalte bestehen.
  1. keinen direkten Anspruch auf Chancengleichheit. Dieser ergibt sich nur mittelbar aus dem Prinzip der Gleichheit der Wahl und Art. 21 I.
  2. einen direkten Anspruch auf Chancengleichheit aus dem AGG.
  3. keinen Anpruch auf Chancengleichheit mangels ausdrücklicher Regelung im Grundgesetz.
  4. einen direkten Anspruch auf Chancengleichheit unmittelbar aus dem Grundgesetz.

Dozent des Vortrages Die politischen Parteien (Art. 21 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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