Der Vortrag „Raubähnliche Sonderdelikte“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil: Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Kann auch § 263 eine taugliche Vortat für § 252 sein?
Welche Gemeinsamkeit haben § 249 und § 252?
In welcher Konkurrenz steht § 242 zu § 252?
Aus welchen Delikten ist der Räuberische Diebstahl gem. § 252 zusammengesetzt?
Wie grenzt man den Raub nach § 249 vom Räuberischen Diebstahl nach § 252 ab?
Welche objektiven Tatbestands-Voraussetzungen hat der § 252?
Wer kann Opfer i.R.d. § 252 sein?
Kann man von § 316a und § 249 gem. § 24 zurücktreten, wenn der Taxifahrer während der Fahrt mit einer Waffe bedroht wird, aber das Geld noch nicht herausgegeben hat?
Wann ist der § 316a vollendet?
Was ist der Grund für das hohe Strafmaß des § 316a?
Wer ist Führer eines Kfz?
Welche objektiven Tatbestands-Voraussetzungen hat der § 316a?
Wie definiert sich ein Angriff i.S.d. § 316a?
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... 252 Zusammengesetztes Delikt § 252 = § 242 + § 240 Abgrenzung ...
... darin enthalten sind (2.) Auf frischer Tat betroffen - Raumzeitliche Eingrenzung Zeitlich = VT muss vollendet sein, darf aber ...
... frischer Tat betroffen - Betreffen ist Wahrnehmung erforderlich? T schlägt zu, um dem entdeckt werden zuvor zu kommen M1 (-) Wortsinn überschritten ...
... (vgl. Raub) Vollendung mit Einsatz G/D Versuch? (4.) Subjektiver TB d.e. Beutesicherungsabsicht, d.d.I. Umsetzung: ...
... b. Beteiligung (1) MT Nichtbesitzender MT der VT wendet Gewalt an Nichtbesitzender MT ...
... bleibt Folgeunrichtigkeit des 6. StrRG §§ 242, 249 haben. Erweiterung durch Drittzueignungsabsicht erhalten Bei § 252 fehlt Drittbesitzerhaltunsgabsicht. ...
... der VT setzt G/D zum Zwecke der Beutesicherung ein Var. 1: Auf Geheiß des Vortäters stellt sich Gehilfe der Vortat ...
... § 25 II scheitert, muss sich Beute im (Mit-)Besitz des Gehilfen befinden G wäre dann Täter des § 252 hM2:Täter § 252 kann ...
... b. Beteiligung (4) Gehilfe der VT setzt G/D zum Zwecke der ...
... der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist = (+) 3. Unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs Grund für Unrechtserhöhung sind Gefahren die sich durch Lenken, Erschwerung der Flucht / Gegenwehr, Isolierung, ...
... zu steigen, überfallen und von ihm Geld erbeuten. Während O auf dem Fahrersitz Platz nimmt, gelangt R unbemerkt auf die Rückbank des Fahrzeugs. Noch bevor O das Auto in Gang setzt, bedroht R ihn mit einer ungeladenen Gaspistole. ...
... eines Angriffs (+) 2. Auf Führer Kfz Führer = der im Augenblick des Angriffs mit dem Inbewegungsetzen oder -halten des Kfz befasst oder mit der Bewältigung ...
... Verüben eines Angriffs unter Ausnutzung ? Problem : Als A die Pistole gegen B richtete, war dieser aber noch nicht mit Fahrvorgängen befasst. Und als B das Fahrzeug führte, befand er sich bereits ...
... soweit Kfz nur zu Beförderungszwecken benutzt wird, so wenn der Täter sein Opfer bereits vor der Fahrt unter seine uneingeschränkte Kontrolle gebracht hat und die dadurch geschaffene Nötigungslage während ...
... B Kfz in Bewegung setzt? (2) Ausnutzen Hier verhält sich SV anders: Erste Angriffshandlung des B „noch keine kontrollierte Bemächtigung“ ...
... die Unfall zur Folge haben kann. Eine derartige Beeinträchtigung des Fahrverhaltens ist nicht zu befürchten, wenn Angriff schon vor Beginn der Fahrt ausgeführt wurde ...
... Mitteln 75,00 € weggenommen Kurz problematisieren, ob Gewalt oder Drohung Ergebnis Drohung (+) Keine Problematisierung des Verhältnisses § 249 – § 253, 255 Kurzer Hinweis das nach BGH §§ 253, 255, 250 I Nr. 1b (+) ...