Der Vortrag „Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 I S. 2 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Justizgrundrechte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Dem Amtsrichter A wird ein neuer Geschäftsbereich per Geschäftsverteilungsplan zugewiesen. Er fühlt sich in seinem Recht aus Art. 101 I S. 2 GG verletzt. Zu Recht?
Der Justizminister J möchte verhindern, dass ein bestimmter Richter einen Fall, in welchem ein Freund des J betroffen ist, verhandelt. Er ändert daher selbstständig den Grschäftsverteilungsplan des betreffenden Gerichts. Ist dies ein Eingriff in Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG?
Kann ein Eingriff in Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gerechtfertigt werden?
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