Der Vortrag „Rechtswidrigkeit: Das Recht zur vorläufigen Festnahme (§ 127 StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche der folgenden Aussagen treffen in Bezug auf das Recht zur vorläufigen Festnahme nach § 127 StPO zu?
Vervollständigen Sie den Satz: Ein tauglicher Festnahmegrund i. S. d. § 127 I StPO liegt vor, wenn...
Welche der folgenden Aussagen treffen zu?
Was wird in subjektiver Hinsicht beim Festnehmenden gefordert?
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |