Der Vortrag „Rechtswidrigkeit: Rechtfertigende Notwehr (§ 32 StGB) - Die Notwehrhandlung“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Ist im Rahmen der Notwehrhandlung der Einsatz von lebensgefährlichen Mitteln erlaubt?
Bei welchen Fallgruppen wird nach der heute h. M. die normative Gebotenheit der Notwehrhandlung vollständig verneint?
Wann muss der Angegriffene nach h. M. zunächst ausweichen, darf dann erst Schutzwehr üben und danach erst Trutzwehr?
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