Der Vortrag „Rechtfertigender zivilrechtlicher Notstand nach § 904 BGB - Aggressiver Notstand“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Eine Notstandshandlung im Sinne des § 904 BGB ist eine Handlung, durch die eine Gefahr abgewendet wird, indem ...
Von wem kann der Eigentümer der Sache Schadensersatz nach § 904 S. 2 BGB verlangen?
Warum sind die zivilrechtlichen Notstände vor dem § 34 StGB zu prüfen?
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