Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Justizgrundrechte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Anspruch auf rechtliches Gehör
  • Eingriff
  • Abschlussfall: Eigene Schuld
  • Lösung: Eigene Schuld

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, der Zugang zum Gericht wird von Art. 19 IV S. 1 GG geschützt.
  2. Ja, da der Anspruch auf rechtliches Gehör auch den Zugang zum Gericht beinhaltet.
  3. Ja, da es ansonsten hierfür im Grundgesetz keine Verankerung gäbe.
  4. Nein, da die Gewährung des Rechtsschutzes eine Entscheidung des einfachen Gesetzgebers ist.
  1. Ja, da Art. 103 Abs. 1 GG einem sog. verfassungsimmanenten Gesetzesvorbehalt beinhaltet.
  2. Nein, da Art. 103 Abs. 1 GG im Wortlaut keine Schrankenregelung enthält.
  3. Ja, da Art. 103 Abs. 1 GG einem sog. allgemeinen Gesetzesvorbehalt unterliegt.
  4. Ja. da Art. 103 Abs. 1 einem sog. qualifizierten Gesetzesvorbehalt unterliegt.
  1. die Kenntlichmachung und Mitteilung der von anderen Beteiligten im Gerichtsverfahren gemachten Äußerungen und Beweisanträge.
  2. die hinreichende Möglichkeit sich zu Tatsachen und Rechtsfragen zu äußern.
  3. die tatsächliche Berücksichtigung der Äußerungen und Stellungnahmen bei der gerichtlichen Entscheidung.
  4. die Nichtverurteilung nach vor der Tat erlassenen Gesetzen.

Dozent des Vortrages Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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