Rechtsklarheit und Rechtsssicherheit, Bestimmtheitsgebot und Rückwirkungsverbot (Art. 20 III GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtsklarheit und Rechtsssicherheit, Bestimmtheitsgebot und Rückwirkungsverbot (Art. 20 III GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Staatsprinzipien und Staatsziele“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtsklarheit
  • Rechtssicherheit
  • Bestimmtheit des Rechts
  • Rückwirkungsverbot
  • Fallbeispiel: Lange Strafe
  • Falllösung: Lange Strafe

Quiz zum Vortrag

  1. Bestimmtheit
  2. Vertrauenswürdigkeit
  3. Klarheit
  4. Verlässlichkeit der Rechtsordnung
  1. Die Rechtssicherheit erfordert die Bestimmtheit der Norm im eigentlichen Sinne.
  2. Die Norm muss der Bestimmtheit im weiten Sinne genügen.
  3. Die Norm muss so formuliert sein, dass sie jeder Bürger versteht.
  4. Die Norm muss den Bürger zu etwas bestimmen.
  1. Die Klarheit der Rechtsordnung.
  2. Es wird nur verlangt, dass der Normadressat den Inhalt der Norm versteht.
  3. Die Bestimmtheit der Rechtsordnung.
  4. Die Garantie, den Adressaten einer Norm über ihn betreffende Änderungen zu informieren.
  1. Angestrebt ist ein richtiges Maß an Bestimmtheit einer Norm.
  2. Je bestimmter eine Norm ist, desto wertvoller ist ihre rechtliche Wertigkeit.
  3. Das richtige Maß an Bestimmtheit ergibt sich aus einer Abwägung der Vor- und Nachteile für die Bürger und die ausführende Gewalt.
  4. Der Entscheidungsspielraum muss grundsätzlich möglichst klein gehalten werden, damit die Entscheidungen überprüfbar sind.
  1. echter - und unechter Rückwirkung.
  2. früherer - und zukünftiger Rückwirkung.
  3. gegenwärtigem - und abgeschlossenem Sachverhalt.
  4. Bestimmtheit - und Klarheit der Norm.

Dozent des Vortrages Rechtsklarheit und Rechtsssicherheit, Bestimmtheitsgebot und Rückwirkungsverbot (Art. 20 III GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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