Rechtsstaatsprinzip, Rückwirkungsverbot & Gesetzmäßigkeit von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtsstaatsprinzip, Rückwirkungsverbot & Gesetzmäßigkeit “ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Einführung in das Verfassungsrecht insb. der Grundrechte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Vereinbarkeit mit Strukturprinzipen der Verfassung
  • Das Rechtsstaatsprinzip
  • Rückwirkungsverbot
  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Quiz zum Vortrag

  1. Die Vereinbarkeit mit Strukturprinzien der Verfassung
  2. Wenn das formelle Gesetz gegen Grundrechte verstößt dann nichts, sonst die Vereinbarkeit mit Strukturprinzien der Verfassung
  3. Nichts
  4. Die formelle Rechtmäßigkeit
  1. Ja, gegen das Bundesstaatsprinzip
  2. Ja, gegen das Rechtsstaatsprinzip
  3. Ja, gegen das Sozialstaatsprinzip
  4. Ja, gegen das Demokratieprinzip
  5. Nein
  1. Ja, wenn das ausnahmsweise in der Verfassung vorgesehen ist.
  2. Ja, das ist die Regel.
  3. Nein, das ist durch die Verfassung ausgeschlossen.
  4. Ja, wenn das durch einfaches Gesetz bestimmt ist.
  1. Alle genannten Antworten sind zutreffend.
  2. Art. 19 IV GG
  3. Art. 28 I GG
  4. Art. 20 III GG
  5. Art. 20 II GG
  1. Auf das Strafrecht.
  2. Auf das Zivilrecht.
  3. Auf das Öffentliche Recht.
  4. Alle genannten Antworten sind zutreffend.
  1. wenn der Sachverhalt zwar in der Vergangenheit begonnen hat, aber noch nicht beendet ist.
  2. wenn der Sachverhalt in der Vergangenheit begonnen hat und in der Gegenwart beendet ist.
  3. wenn Rechtsnormen einen in der Vergangenheit liegenden Sachverhalt nachträglich anders regeln.
  4. Alle genannten Antworten sind unzutreffend.
  1. Wenn der Bürger mit Änderungen rechnen musste.
  2. Wenn die Rechtslage unklar und verworren war.
  3. Wenn eine nichtige Regelung Rückwirkend ersetzt wurde.
  4. Bei Bagatelleingriffen
  5. Wenn es um Bußgeldbescheide geht.
  1. Die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 IV GG
  2. Das Gewaltenteilungsprinzip
  3. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
  4. Die Rechtsssicherheit
  5. Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  1. Rückwirkungsverbot
  2. Bestimmtheitsgrundsatz
  3. Vorrang des Gesetzes
  4. Vorbehalt des Gesetzes
  1. Vorrang des Gesetzes bedeutet kein Handeln gegen das Gesetz.
  2. Vorbehalt des Gesetzes bedeutet vereinfacht kein Handeln ohne Gesetz.
  3. In der Leistungsverwaltung bedarf es grundsätzlich keiner förmlichen gesetzlichen Regelung, sondern es reicht irgendeine Legitimation.
  4. Es gibt nach der heute herrschenden Auffassung einen Totalvorbehalt des Gesetzes.
  1. Sowohl in der Leistungsverwaltung als auch in der Eingriffsverwaltung
  2. Weder in der Leistungsverwaltung noch in der Eingriffsverwaltung
  3. Nur in der Leistungsverwaltung
  4. Nur in der Eingriffsverwaltung

Dozent des Vortrages Rechtsstaatsprinzip, Rückwirkungsverbot & Gesetzmäßigkeit

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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