Reformatio in peius, Verwaltungsvollstreckungsrecht (gestrecktes Verfahren) von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Reformatio in peius, Verwaltungsvollstreckungsrecht (gestrecktes Verfahren)“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 22.1.3 Reformatio in peius
  • 22.2 Widerspruchsverfahren in Hessen
  • 23.0 Verwaltungsvollstreckungsrecht – Grundlagen
  • 23.1 Erzwingungs- und Beitreibungsverfahren
  • 23.2 Das gestreckte Verfahren

Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten sind richtig.
  2. Als Ausfluss aus dem Devolutiveffekt.
  3. Als Annex zur Fachaufsichtskompetenz
  4. Originär, weil Ausgangsbehörde und Widerspruchsbehörde identisch sind.
  1. Innerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens wird die angefochtene Entscheidung zum Nachteil des Rechtsbehelfsführers verschlechtert.
  2. Innerhalb eines Rechtsmittelverfahrens wird die angefochtene Entscheidung zum Vorteil des Rechtsmittelführers verändert.
  3. Die Widerspruchsbehörde entscheidet gar nicht.
  4. Der Widerspruch ist unbegründet.
  5. Ein Widerspruch besitzt Drittbezug.
  1. Wenn Widerspruchsbehörde und Ausgangsbehörde identisch sind.
  2. Wenn ein Selbsteintrittsrecht der Widerspruchsbehörde besteht.
  3. Wenn ein Annex zur Fachaufsichtskompetenz angenommen werden kann.
  4. Wenn das als Ausfluss des Devolutiveffektes gesehen wird.
  1. Die quantitative Verschlechterung ist die inhaltliche Verschlechterung eines bestehenden VAs, während die qualitative Ergänzung das Hinzutreten eines neuen belastenden Verwaltungsaktes ist.
  2. Die quantitative Verschlechterung ist das Hinzutreten eines neuen belastenden Verwaltungsaktes, während die qualitative Ergänzung die inhaltliche Verschlechterung eines bestehenden VAs ist.
  3. Quantitative Verschlechterung und qualitative Ergänzung unterscheiden sich nicht.
  4. Die quantitative Verschlechterung ist die inhaltliche Verschlechterung eines bestehenden VAs, während die qualitative Ergänzung inhaltliche Verschlechterung eines zukünftigen VAs ist.
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Wirksamer Grund-VA
  3. Vollstreckbarer Grund-VA
  4. Ordnungsgemäße Art und Weise der Vollstreckung
  5. Kein Vollstreckungshindernis
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Ersatzvornahme
  3. Zwangsgeld (Zwangshaft)
  4. Unmittelbarer Zwang
  1. Polizeilicher Platzverweis
  2. Bescheid des Umweltbundesamtes
  3. Abrissverfügung des Bauamtes
  4. Keine Antwort ist richtig,
  1. Abrissverfügung des Bauamtes
  2. Polizeilicher Platzverweis
  3. Bescheid des Umweltbundesamtes
  4. Keine Antwort ist richtig,
  1. Bescheid des Umweltbundesamtes
  2. Abrissverfügung des Bauamtes
  3. Polizeilicher Platzverweis
  4. Keine Antwort ist richtig,
  1. Auf die Frage der Rechtmäßigkeit des VAs.
  2. Auf die Frage, ob sofortige Vollziehung angeordnet wurde.
  3. Auf die Frage, ob ein Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat.
  4. Auf die Frage, ob der VA bestandskräftig wurde.
  1. Ja, allerdings muss die Reihenfolge bestimmt werden, in der der Zwangsmittel angewendet werden.
  2. Nein.
  3. Ja, es können mehrere Zwangsmittel nebeneinander festgesetzt werden.
  4. Ja, die Vollstreckungsbehörde kann sich so vorbehalten, welches Zwangsmittel sie letztlich anwendet.
  1. Beugecharakter
  2. Strafcharakter
  3. Bußcharakter
  4. Alle Antworten sind richtig.
  1. § 16a HAGVwGO i.V.m. der Anlage zu diesem Gesetz
  2. § 64 HBO
  3. § 35 HVwVfG
  4. § 11 HGO
  5. § 1 HGO

Dozent des Vortrages Reformatio in peius, Verwaltungsvollstreckungsrecht (gestrecktes Verfahren)

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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