Der Vortrag „Reformatio in peius, Verwaltungsvollstreckungsrecht (gestrecktes Verfahren)“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Woraus kann sich die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde für eine quantitative Verschlechterung ergeben?
Welchen Fall beschreibt der Begriff „reformatio in peius“?
In welchen Fällen ist eine qualitative Ergänzung des angegriffenen VAs durch die Widerspruchsbehörde möglich?
Wie unterscheiden sich quantitative Verschlechterung und qualitative Ergänzung?
Was sind die grundsätzlichen Voraussetzungen des gestreckten Verfahrens im Verwaltungsvollstreckungsrecht?
Welche Zwangsmittel stehen der Verwaltung zu Verfügung?
Bei der Vollstreckung welcher Verfügung, ist die HSOG maßgeblich?
Bei der Vollstreckung welcher Verfügung, ist das HessVwVG maßgeblich?
Bei der Vollstreckung welcher Verfügung, ist die VVG des Bundes maßgeblich?
Worauf kommt es bei der Frage, ob ein VA vollstreckbar ist, grundsätzlich nicht an?
Können mehrere Zwangsmittel gleichzeitig angedroht werden?
Welchen Charakter hat ein Zwangsgeld?
Wo gibt es in Hessen eine landesrechtliche Sonderregelung zum Wegfall des Vorverfahrens?
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