Die Revision (§§ 132 ff. VwGO) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Revision (§§ 132 ff. VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsprozessrecht: Rechtsmittel“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Überblick und Definition Revision
  • Die Systematik der Revision
  • Das Revisionsverfahren
  • Fallbeispiel: Der befangene Richter
  • Lösung: Der befangene Richter

Quiz zum Vortrag

  1. In den §§ 132 ff. VwGO.
  2. In den §§ 124 ff. VwGO.
  3. In den §§ 129 ff. VwGO.
  4. In den §§ 332 ff. VwVfG.
  1. Die reine Rechtsverletzung.
  2. Neue Tatsachen.
  3. Es findet eine umfassende Interessenabwägung statt.
  4. Kausalität und eine Rechtsgutverletzung.
  1. Ja.
  2. Nein.
  3. Nur bei der Anfechtungsklage.
  4. Nur in Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes.
  1. Bedeutet, dass die Berufung übersprungen wird.
  2. Bedeutet, dass ein Gericht übersprungen wird.
  3. Bedeutet, dass es zu keinem erneuten Verfahren kommt, es wird übersprungen.
  4. Bedeutet, dass der Anspruchsteller niemals Klage eingereicht haben muss.

Dozent des Vortrages Die Revision (§§ 132 ff. VwGO)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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