Der Vortrag „Schadensersatz bei Arbeitsaufnahme“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Warum hat der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz nach §§ 280 I, III, 283 BGB, wenn der Arbeitnehmer ohne berechtigten Grund seine Arbeit nicht aufnimmt?
Wogegen verstößt ein Vertragsstrafeversprechen im Arbeitsvertrag, für den Fall, dass der Arbeitnehmer ohne berechtigten Grund seine Arbeit nicht aufnimmt, grundsätzlich?
In welcher Höhe kann eine Vertragsstrafe für den Fall, dass der Arbeitnehmer ohne berechtigten Grund seine Arbeit nicht aufnimmt, vereinbart werden?
Was kann das Gericht tun, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer ohne berechtigten Grund seine Arbeit nicht aufgenommen hat und dem Arbeitgeber hieraus ein Schaden entstanden ist, sich aber die konkrete Schadenshöhe nicht ermitteln lässt?
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