Der Vortrag „Schuld: Die Schuldunfähigkeit nach § 19 und § 20 StGB“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann liegt absolute Schuldunfähigkeit gemäß § 19 StGB vor?
Welche Aussagen treffen auf die Eingangsmerkmale des § 20 StGB zu?
Welcher BAK (BlutAlkoholKonzentration) indiziert im Falle des Mordes die absolute Schuldunfähigkeit?
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