Der Vortrag „Handelsrecht 6: Sonderregelungen für Handelsgeschäfte“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Handels- und Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist Sinn und Zweck des Handelsrechts?
Welche Aussage zu Bürgschaft ist falsch?
Was setzt ein Handelskauf voraus?
Worin besteht der Unterschied von § 376 HGB zu §§ 323 iVm. 323 II Nr. 2 BGB?
Was sagt § 377 HGB aus?
Welche Gewerbebetriebe eines Kaufmannes sind auf die Besorgung von Geschäften gerichtet, wie es § 362 HGB verlangt?
Unter welchen Voraussetzungen wirkt das kaufmännische Bestätigungsschreiben konstitutiv?
Welche Aussagen treffen zu, wenn im kaufmännischen Bestätigungsschreiben ein vorausgegangener wirksamer Vertrag zusammengefasst wird?
Kaufmann K sendet Kaufmann B ein Angebot mit seinen AGB. B schreibt zurück „Ihr Angebot nehme ich an, aber zu meinen AGB“. A schweigt. Dann...
Grundsätzlich ist Schweigen im Rechtsverkehr irrelevant. Davon gibt es jedoch Ausnahmen. Welche ist nicht gesetzlich geregelt?
Welche Aussagen treffen zu?
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