Handelsrecht 6: Sonderregelungen für Handelsgeschäfte von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Handelsrecht 6: Sonderregelungen für Handelsgeschäfte“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Handels- und Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Übersicht über die Sonderregelungen
  • 2. Bürgschaft
  • 2.1 Formlos, keine Einrede der Vorausklage
  • 3. Fixhandelskauf § 376 HGB
  • 3.1 „Automatischer“ Rücktritt
  • 3.2 Abgrenzung: absolutes Fixgeschäft
  • 4. Verlust des Gewährleistungsrechts § 377 HGB
  • 4.1 Fiktion der Genehmigung
  • 5. Schweigen im Rechtsverkehr
  • 5.1 Schweigen des Kaufmanns § 362 HGB
  • 5.1.1 Nur bei „Spezialkaufmann“
  • 5.2. Das kaufmännische Bestätigungsschreiben
  • 5.2.1 Abgrenzung zur Auftragsbestätigung
  • 5.2.2 Voraussetzungen
  • 5.2.3 Spezialprobleme

Quiz zum Vortrag

  1. Der Rechtsverkehr soll vereinfacht werden.
  2. Der Rechtsverkehr soll beschleunigt werden.
  3. Der Verbraucher soll geschützt werden.
  4. Der Kaufmann soll geschützt werden.
  1. Auch bei selbstschuldnerischen Bürgschaften gibt es die Einrede der Vorausklage.
  2. Übernimmt ein Kaufmann eine Bürgschaft kommt diese auch formlos zu Stande.
  3. Hat ein Kaufmann eine Bürgschaft übernommen besteht die Einrede der Vorausklage nicht.
  4. Grundsätzlich unterliegt die Bürgschaft der Schriftform.
  1. Mindestens eine Partei muss Kaufmann sein.
  2. Eine Partei muss Unternehmer und die andere Verbraucher sein.
  3. Eine Partei muss Unternehmer und die andere Kaufmann sein.
  4. Beide Parteien müssen Kaufmänner sein.
  1. Es kommt automatisch zum Rücktritt.
  2. Es muss ein Vertrag vorliegen.
  3. Es muss ein Fixgeschäft vorliegen.
  4. Eine Fristsetzung ist entbehrlich.
  1. Ware muss unverzüglich untersucht und gerügt werden.
  2. Stichproben und Probeverarbeitungen sind durchzuführen.
  3. Eine verspätete Rüge führt zur Genehmigungsfiktion.
  4. Stichproben und Probeverarbeitungen müssen nicht durchgeführt werden.
  5. Eine verspätete Rüge führt zur Genehmigungsfiktion, wenn der Gegner die Genehmigungseinrede erhebt.
  1. Der eines Maklers.
  2. Der einer Bank.
  3. Der eines Treuhänders.
  4. Der eines Spediteurs.
  5. Der eines Werkunternehmers.
  1. Der Empfänger ist Kaufmann oder eine ähnliche Person.
  2. Es haben Vertragsverhandlungen stattgefunden.
  3. Es gab einen vermeintlichen Vertragsschluss.
  4. Das Bestätigungsschreiben ging dem Empfänger unverzüglich zu.
  5. Es ist ein unverzüglicher Widerspruch erfolgt.
  1. Das Bestätigungsschreiben hat Beweisfunktion.
  2. Das Bestätigungsschreiben wirkt deklaratorisch.
  3. Das Bestätigungsschreiben wirkt konstitutiv.
  4. Das Bestätigungsschreiben führ zur Wirksamkeit des Vertrages.
  1. liegt wegen Dissenses kein Vertrag vor.
  2. kann ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben vorliegen.
  3. greift § 362 HGB ein.
  4. liegt ein Vertrag ohne AGB vor.
  5. liegt ein Vertag mit den AGB des B vor.
  1. Die Wirkung des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben.
  2. Die Wirkung des Schweigens nach Aufforderung des Schenkers zur Erklärung des Schenkenden.
  3. Die Wirkung des Schweigens bei einer Erbschaft.
  4. Die Wirkung des Schweigens auf einen antrag zur Geschäftsbesorgung.
  1. Die Bezeichnung "Auftrag" bedeutet im Handelsverkehr häufig "Angebot".
  2. Die Bezeichnung "Auftragsbestätigung" bedeutet im Handelsverkehr häufig "Annahme".
  3. Die Bezeichnung "Auftragsbestätigung" bedeutet im Handelsverkehr häufig "kaufmännisches Bestätigungsschreiben".
  4. Die Bezeichnung "kaufmännisches Bestätigungsschreiben" bedeutet im Handelsverkehr häufig "Annahme".

Dozent des Vortrages Handelsrecht 6: Sonderregelungen für Handelsgeschäfte

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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