Der Vortrag „Die Datenerhebungsspezialbefugnis (§§ 18 ff. Bln.)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Spezielle Befugnisse der Polizei- und Ordnungsbehörden“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist unter Datenerhebungsspezialbefugnis zu fassen?
Wie hat die Vorladung zu erfolgen, damit diese formell rechtmäßig ist?
Was ist bei der Datenerhebung durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum zu beachten, damit diese dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht?
Welchen Zweck verfolgt die Datenerhebung?
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