Der zweigliedrige und dreigliedrige strafrechtliche Prüfungsaufbau, die unterschiedlichen Rechtsfolgen einer Tat von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der zweigliedrige und dreigliedrige strafrechtliche Prüfungsaufbau, die unterschiedlichen Rechtsfolgen einer Tat“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Einführung und Systematik des Strafrechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Erläuterung des zwei- und dreigliedrigen Prüfungsaufbaus
  • Die Tatbestandsmäßigkeit
  • Die Rechtswidrigkeit
  • Die Schuld
  • Tatbestandsannex
  • Strafausschließungsgründe und Strafaufhebungsgründe
  • Absehen von Strafe
  • Strafzumessung
  • Strafverfolgungsvoraussetzungen und Strafverfolgungshindernisse
  • Strafverfolgungshindernisse
  • Die unterschiedlichen Rechtsfolgen der Tat

Quiz zum Vortrag

  1. Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld
  2. Tatbestand, Unrechtsbewusstsein, Strafe
  3. Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Rücktritt
  4. Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Strafantrag
  1. Tatbestand und Rechtswidrigkeit
  2. Tatbestand und Schuld
  3. Rechtswidrigkeit und Schuld
  4. Vorsatz und Schuld
  1. Tatbestand und Rechtswidrigkeit bilden einen Gesamtunrechtstatbestand.
  2. Das Fehlen von Rechtfertigungsgründen wird als negatives Tatbestandsmerkmal betrachtet.
  3. Beim Erlaubnistatbestandsirrtum wird § 16 I StGB direkt angewendet.
  4. Ein Erlaubnistatbestandsirrtum lässt erst die Schuld entfallen.
  1. Repressive Strafen (§§ 38 ff. StGB)
  2. Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 ff. StGB)
  3. Einziehung (§§ 73 ff. StGB)
  4. Nur Repressive Strafen (§§ 38 ff. StGB) und Maßregeln der Sicherung (§§ 61 ff. StGB)
  1. Die zeitige Freiheitsstrafe
  2. Die Geldstrafe
  3. Die lebenslange Freiheitsstrafe
  4. Das Fahrverbot
  5. Die Einziehung
  1. 15 Jahre
  2. 10 Jahre
  3. lebenslang
  4. 12 Jahre
  5. Es gibt keine zeitliche Grenze für die zeitige Freiheitsstrafe

Dozent des Vortrages Der zweigliedrige und dreigliedrige strafrechtliche Prüfungsaufbau, die unterschiedlichen Rechtsfolgen einer Tat

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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