Der Vortrag „Strafrecht und Raub“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Materielles Strafrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
In welcher Konkurrenz steht § 223 StGB zu § 249 StGB, wenn T bei der Wegnahme zuschlägt?
Was bedeutet der Begriff vis absoluta und vis compulsiva?
Was heißt im Rahmen des § 249 StGB Finalzusammenhang?
Woran hat sich die Auslegung des Beisichführens einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs im Rahmen des Raubes zu orientieren?
Worin liegt ein gemeinsames Problem aller Qualifikationen des Diebstahls und des Raubes?
Unter welche Qualifikation kann eine Salzsäureflasche in der sich nur Wasser befindet fallen?
Kann nur eine Familie oder auch ein Ehepaar eine Bandentat nach §§ 244 I Nr. 2, 244a, 250 I Nr. 2 StGB ausführen?
Kann der abwesende Bandenchef nach h.M. Mittäter einer Bandentat sein, wenn er selbst nicht am Tatort anwesend ist?
A, B und C sind Mitglied einer Bande, die sich auf Einbrüche spezialisiert haben zusammengeschlossen. Sie beschließen am nächsten Tag erneut eine Wohnung zu "räumen". Haben sie sich bereits strafbar gemacht?
Liegt ein Wohnungseinbruchsdiebstahl vor, wenn der Täter die Garage aufbricht und die Winterreifen stiehlt?
§ 250 I Nr. 1c StGB ist ein...
Ist § 251 StGB zu bejahen, soweit der Tod fahrlässig herbeigeführt worden ist und alle anderen Tatbestandsmerkmale gegeben sind?
Kann auch § 263 StGB Vortat für § 252 StGB sein?
Welche Gemeinsamkeit haben § 249 StGB und § 252 StGB?
In welcher Konkurrenz steht § 242 StGB zu § 252 StGB nach herrschender Meinung?
Kann man noch von § 316a StGB und § 249 StGB nach § 24 StGB zurücktreten, wenn der Taxifahrer während der Fahrt mit einer Waffe bedroht wird, aber das Geld noch nicht herausgegeben hat?
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... Widerstand zu überwinden. Kraftaufwand nicht erforderlich. Muss vom Opfer als solche nicht empfunden werden. Gewalt nur, soweit sie sich mittelbar gg Pers. ...
... willensbrechende Gewalt, willensbeugende Gewalt, zukünftiges Inaussichtstellen. Drohung: T muss das, was er in Aussicht stellt, nicht verwirklichen können. Ausr., dass Drohung Anschein der Ernstlichkeit erwecken ...
... Problem: Fortwirken der Gewalt, Umschlag in Drohung 4. Knutscher Fall, Taxifahrerfall, Fortwirken der Gewalt Ausr., soweit T. Gewalt weiter aufrechterhält und nunmehr die aus anderen Gründen geschaffene, körperliche Zwangseinwirkung zum Zwecke der ...
... Unterlassen § 240 (+); 239 (+) 249 oder §242, Gewalt als Mittel zur Wegnahme, Einsperren s.o. zu anderer Zwecksetzung Gewalt ...
... Problem: Gas -/Schreckschusspistole gef. W. Unterschiedliche Auslegung zu § 224 I ...
... vorne Bearbeitervermerk, ggf. in dubio pro, dann Nr. 1 b Problem: Taschenmesser als gefährliches Werkzeug Dieb D. begab sich in einen Lebensmittelmarkt. An seinem Gürtel führte er ein klappbares Taschenmesser mit ...
... muss geeignet sein, erhebliche Verletzungsfolgen hervorrufen zu können + Verwendungsvorsatz § 224 I Nr. 2§ 244 I ...
... Messer, die als Angriffs- oder Verteidigungsmittel konstruiert sind und wie etwa Spring-, Fall-, Faust- oder Faltmesser die zu den Waffen im technischen Sinne gehören, erfüllen nach ständiger Rspr, ...
... einem Umfang geringer als diejenige von sonstigen Messern mit einer vergleichbar langen feststehenden Klinge, dass nach dem Zweck der Norm eine unterschiedliche Bewertung gerechtfertigt wäre. Bei solchen Messern ist nur ein Bewusstsein des Beisichführens ...
... Gefährlichkeit erforderlich, Beisichführen zeitlich räumlich Mittel / Werkzeug Problem: Scheinwaffe Nr. 1b = Gebrauchsabsicht ...
... äußeren Erscheinung, keine Bedrohungswirkung erfassen und T. deswegen zusätzlich eine täuschende Erklärung abgeben muss. Scheinwaffe wirkt visuell oder durch sonstige taktile Reize ...
... Gefährdung für RG des GTB orientieren (Organisationsgefährlichkeit) Aktionsgefahr nur sekundär Spezialisierung der Bande = erhöhte Gef. für RG Eigentum ...
... Abwesender Bandenchef soweit 1 anderes Bandenmitglied Tat vor Ort ausführt oder soweit ein Bandenmitglied Täter ...
... Problem: Verweis auf § 243 Vor. des § 243 auf ...
... nach Vollendung aber vor Beendigung. Nach Rspr. auch Gefährdung bei Beutesicherung, also nach Vollendung z. B. waghalsige Flucht, Gefährdung von Fußgängern. Aber: Verfolgerfall - Mit rasender Geschwindigkeit flieht T mit der Beute in seinem PKW und wird von ...
... T. die Waffe in der einen und die Munition in der Tasche hatte, da er die Waffe ohne Probleme funktionstüchtig machen konnte. Bei § 250 II Nr. 1 muss die Waffe in ihrer objektiv gefährlichen ...
... eine obj. Gefährlichkeit voraus - Fall: Bankraub mit Gaspistole ohne Geisel. Wollte Sie als Waffe einsetzen, jetzt als Drohmittel Problem 2: Zeitphase des Verwendens ...
... Zeitpunkt Vollendung - Beendigung, Nach Rspr. ist wie auch beim Verwenden erforderlich, dass die als schwere körperliche Misshandlung zu qualifizierende Körperverletzung oder der Eintritt der Todesgefahr von ...
... Darstellung und Probleme bei Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 T schießt mit Tötungsvorsatz beim Raub auf O. ...
... soweit sich die in dieser Phase eingesetzten Tatmittel nicht auf eine weitere Zueignung beziehen, kann nicht alleine auf ein Fluchtmotiv abgestellt werden. Im Bsp. hat T. tatmehrheitlich zum Raub §§ B223 I, 224 I Nr. 2, Nr. 5 und § 227 verwirklicht. ...
... (2.) Auf frischer Tat betroffen - Raumzeitliche Eingrenzung Zeitlich = VT muss vollendet sein, darf aber noch ...
... Wahrnehmung erforderlich, T. schlägt zu, um dem Entdecktwerden zuvor zu kommen M1 (-) Wortsinn überschritten Rspr. (+) Ratio § 252 betroffen ...
... Subjektiver TB d.e. Beutesicherungsabsicht, d.d.I. Praxisproblem: Beweisschwierigkeiten in Fluchtfällen Hinweis in SV soweit T. vor der Gewaltanwendung ...
... (1) MT Nichtbesitzender MT der VT wendet Gewalt an Nichtbesitzender MT Besitzzurechnung nach ...
... des 6. StrRG §§ 242, 249 haben Erweiterung durch Drittzueignungsabsicht erhalten Bei § 252 fehlt Drittbesitzerhaltungsabsicht, Strafbar als MT zum ...
... 1: Auf Geheiß des Vortäters stellt sich Gehilfe der Vortat G. in den Weg damit Vortäter im Besitz bleibt, Vortäter = Täter § 252 Verhalten des G. wird ihm ...
... Vollendung bereits mit Verüben des Angriffs ...
... ihn zu berauben TB1. Verüben eines Angriffs auf Leib, Leben, Entschlussfreiheit (+) 2. Auf Führer Kfz (oder Mitfahrer) Führer =, der im Augenblick des Angriffs mit dem Inbewegungsetzen oder -halten des Kfz ...
... Absetzen Fahrgast, unter Ausnutzung der bes. Verhältnisse des Straßenverkehrs, Führer oder Beifahrer muss gerade in seiner Abwehr- und Schutzmöglichkeit aufgrund der konkreten bes. Verhältnisse ...