Der Vortrag „Straßenverkehrsdelikte: Allgemein“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil: Nicht Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann liegt eine "uneigentliche Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination" vor?
Welchen der folgenden Absätze des § 315 c StGB ist die richtige Verschuldenskombination zugeordnet worden?
Ab welchem Promillewert liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor?
Was bedeutet das Vorliegen einer "relativen Fahruntüchtigkeit" für die Falllösung?
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit von einem Fahrzeug iSd §§ 315 ff StGB ausgegangen werden kann?
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit das Tatbestandsmerkmal des Straßenverkehr gem. § 315 ff StGB bejaht werden kann?
Ab welchem Promillewert liegt bei einem Radfahrer eine absolute Fahruntüchtigkeit vor?
Welche Voraussetzungen müssen für eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt iSd § 316 II StGB vorliegen?
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Auch gut zum Wiederholen für das 2. Examen.
... Pflichtwidrigkeit- oder Schutzzweckzusammenhang (Alternativverhalten bei alkoholisierten Autofahrern), Tötung/Mord durch Unterlassen, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a ), Raub mit Todesfolge (Pkw-Flucht) Verkehrsunfallflucht ...
... § 315 § 315 b Konkrete Gefährdungsdelikte ...
... Grundtatbestand = Vorsatz - Vorsatzkombination § 315 b Abs. 2 = Versuchsstrafbarkeit § 315 b Abs. 3 Alt. 1 ...
... Führen eines Fahrzeugs: - im Verkehr; - Fahruntüchtigkeit (Absolute Fahruntüchtigkeit wird unwiderleglich ab BAK 1,1‰ vermutet) ...
... Abrollen-Lassen auf Gefälle ohne Motorkraft, Anschiebenlassen, Abschleppen ...
... Straßenverkehr = alle dem Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Durchgänge private Plätze, Straßen ...
... § 315c identisch Fahruntüchtigkeit infolge Alkohols oder anderer berauschender Mittel: Absolute Fahruntüchtigkeit = BAK von mind. 1,1 ‰ unwiderlegbare Vermutung (prozessuale Beweisregel) ...
... Individueller Abbauwert ist medizinisch nicht feststellbar = er liegt zwischen 0,1 und 0,2 ‰/h; in dubio pro reo = es muss für den Beschuldigten vom günstigsten Abbauwert ausgegangen werden. Niedrigster möglicher Abbauwert beträgt somit 0,1 ‰ pro Stunde ...
... Fahruntüchtigkeit Problem: Rückrechnung von 1.00 bis 7.00 Uhr = 6 Stunden abzgl. Resorptionszeit 2 Stunden 4 Stunden BAK ...
... Grds. ab ca. 3,0 ‰ (bei Tötungs- und schweren Gewaltdelikten aufgrund der höheren Hemmschwelle erst ab etwa 3,3 ‰) ...
... Nicht feststellbar ist ein Abbauwert zwischen 0,1 und 0,2 ‰/h; in dubio pro reo = es muss von den günstigstem, d.h. höchstem Wert ausgegangen werden. ...
... Sicherheitszuschlag von = 0,2 ‰ 1,4 ‰ BAK ...
... Schuldfähigkeit: in dubio pro reo höchstmögliche BAK; niedrigster = 0,1 ‰ pro Stunde Abbauwert; höchster = 0,2 ‰ pro Stunde abzgl. Resorptionszeit 2 Stunden ...
... Er muss sich zumindest der Möglichkeit seiner Fahruntüchtigkeit bewusst sein und sich dennoch zum Fahren entschließen. § 316 II Fahrlässige Trunkenheit ...