Der Vortrag „Objektive Klagehäufung: Stufenklage & Vorverfahren“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsrecht: Allgemeiner Teil (AT)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Ich möchte, dass der meiner Meinung nach rechtswidrige Anbau meines Nachbarn wieder abgerissen wird. Was trifft auf meine Klage zu?
Welche der folgenden sind Voraussetzungen der objektiven Klagehäufung nach § 44 VwGO?
Eine objektive Klagehäufung gem. § 44 VwGO liegt vor, ...
Aus einem einheitlichen Lebenssachrverhalt resultieren ein erledigter und ein noch nicht erledigter Verwaltungsakt. Wie gehen Sie vor?
Ein Annexantrag...
Bei einer objektiven Klagehäufung...
Was ist nicht Sinn und Zweck eines Widerspruchsverfahrens?
Welcher der folgenden ist kein statthafter Widerspruch?
Welche Vorschriften wende ich bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Widerspruchs analog an?
Die Widerspruchsfrist ist erfolglos abgelaufen, der Verwaltungsakt ist in Bestandskraft erwachsen. Was trifft nach der h.M. und der Rspr. nicht zu?
Ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung wird einem Dritten nicht bekannt gegeben. Welche der folgenden Meinungen wird nicht von der h.M. oder der Rspr. vertreten?
Was muss eine Rechtsbehelfsbelehrung zwingend enthalten, damit sie nicht fehlerhaft ist?
Was gilt, wenn die Verwaltung in die Rechtsbehelfsbelehrung Zusatzinformationen schreibt, die über das Mindestmaß des § 58 I VwGO hinausgehen?
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