Der Vortrag „Das unechte Unterlassungsdelikt: Subjektiver Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Vorsätzliche Unterlassungsdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wie ist der Irrtum über die die Garantenstellung begründenden Umstände einzuordnen?
In welchen Fällen ist eine Garantenpflicht als höherwertiger einzuordnen als die allgemeine Handlungspflicht?
Auf welcher Ebene ist nach der herrschenden Meinung die Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens einzuordnen?
Welche praktische Auswirkung hätte die Einordnung der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens auf der Tatbestandsebene, wenn der Täter irrig annimmt, dass ihm die Vornahme der objektiv gebotenen Handlung nicht zuzumuten ist?
Welche Vorsatzform muss der Täter bezüglich einer etwaigen Garantenstellung aufweisen?
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