Fahrlässige Begehungdelikte: Tatbestand: Tathandlung, Erfolgseintritt, Kausalität, objektive Sorgfaltspflichtverletzung, objektive Vorhersehbarkeit des Kausalverlaufs und des Erfolgseintritts von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Fahrlässige Begehungdelikte: Tatbestand: Tathandlung, Erfolgseintritt, Kausalität, objektive Sorgfaltspflichtverletzung, objektive Vorhersehbarkeit des Kausalverlaufs und des Erfolgseintritts“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Vorsätzliche Unterlassungsdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Erfolgseintritt bei Erfolgsdelikten
  • Abgrenzung von Tun und Unterlassen beim Fahrlässigkeitsdelikt
  • Die Kausalität im Rahmen des Fahrlässigkeitsdelikts
  • Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
  • Art und Maß der Sorgfaltspflicht
  • Inhalt der Sorgfaltspflicht
  • Begrenzung der Sorgfaltspflicht
  • Objektive Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritts
  • Fallbeispiel: Ein tödliches Missverständnis
  • Falllösung: Ein tödliches Missverständnis

Quiz zum Vortrag

  1. Aus Sondernormen wie beispielsweise der StVO oder den DIN-Vorschriften
  2. Aus allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen und Verkehrssitten
  3. Aus einer Abwägung aller Gesamtumstände bezüglich des Risikos, Rechtsguts und Intensität eines drohenden Schadens
  4. Aus Gewohnheitsrecht
  1. Beim Erfolgseintritt
  2. Bei der Kausalität
  3. Bei der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung
  4. Bei der objektiven Zurechnung
  1. Er muss besonnen und gewissenhaft agieren
  2. Er befindet sich in der gleichen Situation wie der Täter
  3. Er hat die gleiche soziale Rolle wie der Täter
  4. Er ist allwissend und kann den Kausalverlauf voraussagen
  5. Etwaiges Sonderwissen bleibt unberücksichtigt
  1. Sonderwissen
  2. Berufliche Qualifikationen
  3. Der Sorgfaltsmaßstab bleibt aufgrund des Bestimmtheitsgrundsatz stets derselbe
  4. Je älter der Täter ist, umso höhere Anforderungen sind an ihn zu stellen
  1. Er ist nicht anzuwenden, wenn es in einer konkreten Situation vorhersehbar ist, dass sich eine bestimmte Personen ihrerseits nicht sorgfaltsgemäß verhalten werden
  2. Falls das Fahrlässigkeitsdelikt durch ein Unterlassen verwirklicht wurde, kann der Vertrauensgrundsatz nicht angewendet werden
  3. Im Rahmen der bewusste Fahrlässigkeit kann der Vertrauensgrundsatz keine Anwendung finden
  4. Verwirklichen zwei Täter als Nebentäter ein Fahrlässigkeitsdelikt in Bezug auf dasselbe Opfer, kann der Vertrauensgrundsatz nicht angewendet werden

Dozent des Vortrages Fahrlässige Begehungdelikte: Tatbestand: Tathandlung, Erfolgseintritt, Kausalität, objektive Sorgfaltspflichtverletzung, objektive Vorhersehbarkeit des Kausalverlaufs und des Erfolgseintritts

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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