Schuld: Der übergesetzliche entschuldigende Notstand von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schuld: Der übergesetzliche entschuldigende Notstand“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
  • Begründung durch fehlendes Strafbedürfnis
  • Wiederholung: Analogien im Strafrecht
  • Grenzen des Notstandes
  • Gefahrschaffung für Unbeteiligte
  • Übelverringerung
  • Fallbeispiel: Trouble im Tower
  • Falllösung: Trouble im Tower

Quiz zum Vortrag

  1. Leben kann nicht gegen Leben abgewogen werden.
  2. Ein Leben kann gegen viele Leben abgewogen werden.
  3. Die Abwägung ist generell wie immer durchzuführen.
  4. Das Rechtsgut Leben ist nicht quantifizierbar.
  1. Weil keine dem Täter nahestehende Person in Gefahr ist.
  2. Weil es um viele Menschenleben geht.
  3. Weil § 35 StGB kein Entschuldigungsgrund ist.
  4. Weil nur Hoheitsträger betroffen sind.
  1. Wenn eine Regelungslücke bei ähnlichen Sachverhalt zu Gunsten des Täters geschlossen wird.
  2. Wenn eine Regelungslücke bei ähnlichen Sachverhalt zu Lasten des Täters geschlossen wird.
  3. Wenn eine Regelungslücke bei komplett anderem Sachverhalt zu Gunsten des Täters geschlossen wird.
  4. Analogien sind immer möglich.
  1. Die Anwendbarkeit des übergesetzlichen entschuldigenden Notstandes ist umstritten.
  2. Eine Gefahrtragungspflicht der Unbeteiligten würde die Aufopferungspflicht des Lebens bedeuten.
  3. Der Täter nimmt die Entscheidung über die Leben in die Hand und "spielt Schicksal".
  4. Das Dilemma des Täters ist hier doch gar nicht gegeben.

Dozent des Vortrages Schuld: Der übergesetzliche entschuldigende Notstand

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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