Grundsatz der Öffentlichkeit, Unmittelbarkeit und Mündlichkeit sowie rechtliches Gehör von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Grundsatz der Öffentlichkeit, Unmittelbarkeit und Mündlichkeit sowie rechtliches Gehör“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Grundsatz der Öffentlichkeit
  • Grundsatz der Unmittelbarkeit
  • Grundsatz der Mündlichkeit
  • Rechtliches Gehör
  • Schlaf, Richterlein, schlaf – Fallbeispiel
  • Schlaf, Richterlein, schlaf – Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Die mündliche Verhandlung findet in einem Raum statt, zu dem während ihrer Dauer grundsätzlich jedermann Zugang hat.
  2. Damit eine möglichst breite Öffentlichkeit über den Prozess informiert ist, sind Ton und Fernsehaufnahmen zum Zweck öffentlicher Vorführung und Veröffentlichung gestattet.
  3. Die Verhandlung findet auf einem öffentlichen Platz statt.
  4. Um die Privatsphäre der Parteien im Prozess zu wahren, ist die Öffentlichkeit von der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung ausgeschlossen.
  1. Revision
  2. Widerspruch
  3. Einspruch
  4. Beschwerde
  1. Der Kläger
  2. Der Beklagte
  3. Der Zeuge
  4. Der Sachverständige
  1. Der "Grundsatz der Unmittelbarkeit" bestimmt, dass das Verfahren vor dem erkennenden Gericht zu erfolgen hat.
  2. Der "Grundsatz der Unmittelbarkeit" beinhaltet, dass das Gericht nur Schriftsätze und Äußerungen berücksichtigen darf, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
  3. Der "Grundsatz der Unmittelbarkeit" bestimmt, dass die Beweiserhebung unmittelbar vom Berichterstatter durchzuführen ist.
  4. Der "Grundsatz der Unmittelbarkeit" bestimmt, dass der Kläger selbst die Klage dem Beklagten zustellen muss.

Dozent des Vortrages Grundsatz der Öffentlichkeit, Unmittelbarkeit und Mündlichkeit sowie rechtliches Gehör

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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