Der Vortrag „Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, §§ 90 ff. BVerfGG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Besondere verfassungsgerichtliche Verfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Nach des § 90 Abs. 1 BVerfGG bei der Verfassungsbeschwerden beteiligtenfähig ist "Jedermann", also ...
Was kann Beschwerdegegenstand der Verfassungsbeschwerde sein?
Was bedeutet Prozessfähigkeit und welche Voraussetzungen werden bei der Verfassungsbeschwerde weiter an die Prozessfähigkeit gestellt?
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