Die Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung (§§ 42 I Var. 2, 3 ff. VwGO) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung (§§ 42 I Var. 2, 3 ff. VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“.


Quiz zum Vortrag

  1. In § 2 I BauO Bln.
  2. Es gibt keine Legaldefinition.
  3. In § 64 BauO Bln.
  4. In § 2 IX Nr.1 BauO Bln.
  1. Untätigkeitsklage
  2. Versagungsgegenklage
  3. Anfechtungsklage
  4. Feststellungsklage
  1. Wenn die Ablehnung der Baugenehmigung/ Unterlassung der Erteilung einer Baugnehmigung rechtswidrig ist.
  2. Wenn die Klage sich gegen den richtigen Klagegegner richtet.
  3. Wenn der Kläger durch die Unterlassung/ Ablehnung in seinen Rechten verletzt ist.
  4. Wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Erteilung der Baugenehmigung hat.

Dozent des Vortrages Die Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung (§§ 42 I Var. 2, 3 ff. VwGO)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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