Die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Freiheitsgrundrechte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Persönlicher und sachlicher Schutzbereich
  • Eingriff in Art. 8 GG und Schranken
  • Fallbeispiel: Versammlungsfreiheit

Quiz zum Vortrag

  1. Art. 8 GG ist ein Deutschengrundrecht.
  2. Art. 8 GG ist ein Jedermannsgrundrecht.
  3. Juristische Personen können sich in keiner Form auf Art. 8 GG berufen.
  4. Auf Art. 8 GG können sich uneingeschränkt alle natürlichen und juristischen Personen berufen.
  1. Der Schutzbereich umfasst friedliche Versammlungen ohne Waffen und Anmeldung.
  2. Der Schutzbereich umfasst Versammlungen jeglicher Art, auch mit Waffen.
  3. Der Schutzbereich umfasst das Organisieren bzw. Vorbereiten einer Versammlung.
  4. Der Schutzbereich umfasst nicht das Organisieren bzw. Vorbereiten einer Versammlung.
  1. Es gilt der allgemeine Gesetzesvorbehalt für Versammlungen unter freiem Himmel.
  2. Es gilt der sog. verfassungsimmanente Gesetzesvorbehalt für Versammlungen unter freiem Himmel.
  3. Es gilt der sog. qualifizierte Gesetzesvorbehalt für Versammlungen unter freiem Himmel.
  4. Es gibt keinen Gesetzesvorbehalt für Versammlungen unter freien Himmel.

Dozent des Vortrages Die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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