Der Vortrag „Versuch im Strafrecht“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Materielles Strafrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Kann man von den besonderen Delikten, die die Vorbereitung einer Straftat bestrafen, zurücktreten?
Ist er Versuch eines Raubes in einem minder schweren Fall strafbar?
Welche Tatbestände sind nach BGH verwirklicht, wenn T sein gegen Brand versicherte Haus abfackelt, um die Versicherungssumme zu kassieren?
Ab welchem Zeitpunkt kann von einer Versuchsstrafbarkeit ausgegangen werden?
T will in die leere Wohnung des O einbrechen, um dort seinen Computer zu entwenden. Wie macht er sich nach BGH strafbar, wenn er bereits an dem Schloss der Wohnungstür scheitert?
Welche Möglichkeiten gibt es zu einem untauglichen Versuch zu kommen?
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... „Jetzt-geht-es-los“. Objektiv bringt T durch seine Handlung das RG in eine unmb. Gefahr. Solche Handlungen stellen eine ...
... in eine konkrete Beziehung zum Tatobjekt, und Objekt befindet sich nach Auffassung des Täters im Gefährdungsbereich des ...
... Schwelle zum Jetzt- geht- es los überschritten. Unmittelbare Gefahr für ...
... vollverwirklicht = § 243. Hier: Regelbsp. nur versucht (Rspr.). Entscheidendes Kriterium ist der Tatentschluss des Täters. Im ...
... fest, Tür nicht verschlossen. Verschwindet mit Beute. Grunddelikt vollendet. Regelbsp. versucht in diesen Fällen ...
... untauglicher Versuch. Strafbarkeit ergibt sich aus Umkehrschluss von ...
... S2: Bei T ist mehrfach eingebrochen worden. Immer haben die Diebe sich auch über seinen Cognac hergemacht. T schüttet Gift in den Cognac. Versuch: Man spricht hier vom sog. beendeten Versuch. Bei diesen Distanztaten ...
... Opfers seien die Grundsätze der mittelbaren Täterschaft heranzuziehen. Versuch, wenn nach dem Tatplan aus Tätersicht eine unmittelbare Gefährdung eintrete, wobei der BGH hierfür differenziert: Ein unmittelbares Ansetzen ...