Übersicht Vollmacht / Vorsorgevollmacht von RA Michael Baczko

Über den Vortrag

Der Vortrag „Übersicht Vollmacht / Vorsorgevollmacht“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Die Vorsorgemappe“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Begrüßung und Überblick
  • Die Vollmacht
  • Die Vorsorgevollmacht
  • Umfang

Quiz zum Vortrag

  1. Die Erklärung, das jemand in Ihrem Namen handeln kann.
  2. Jemanden um einen Gefallen bitten.
  3. Jemanden beauftragen etwas für Sie zu tun.
  1. Nein, ein Familienangehöriger, kann für mich im Verhinderungsfall keine Verträge abschliessen.
  2. Ja, ein Familienangehöriger, kann für mich Verträge abschliessen.
  3. Ja, ein Familienangehöriger, kann für mich im Verhinderungsfall Verträge abschliessen.
  1. Eine Vollmacht kann mündlich erteilt werden.
  2. Eine Vollmacht kann schriftlich erteilt werden.
  3. Eine Vollmacht kann notariell erteilt werden.
  4. Bei Geschäften über Grundstücke und Schiffe muss die Vollmacht notariell erteilt werden.
  5. Eine wirksame Vollmacht muss schriftlich erteilt werden.
  1. Das kommt darauf an, ob ich dem Bevollmächtigten eine umfassenden Vollmacht erteilt habe.
  2. Ja, wenn ich dem Bevollmächtigten eine notarielle Generalvollmacht erteilt habe.
  3. Ja, der Bevollmächtigte kann umfassend für mich Verträge abschliessen.
  4. Ja, wenn ich dem Bevollmächtigten ein schriftliche Vollmacht erteilt habe.
  1. Der vom Gericht eingesetzte Betreuer.
  2. Der Bevollmächtigte.
  3. Meine Familienangehörigen.
  1. Wenn ich handlungsunfähig bin und keine Vollmacht/Vorsorgevollmacht erteilt habe.
  2. Wenn ich handlungsunfähig bin.
  3. Wenn ich handlungsunfähig bin und für den bestimmten Bereich keine Vollmacht/Vorsorgevollmacht erteilt habe.
  4. Grundsätzlich in allen Fragen der Gesundheitsfürsorge/eines ärztlichen Eingriffes.
  1. Nein.
  2. Ja, wenn das Betreuungsgericht die Genehmigung erteilt hat.
  3. Ja, da ich ja umfassend schriftlich auch für den Bereich der Gesundheitsfürsorge Vollmacht erteilt habe.
  1. Ja
  2. Nein, zumindest dann nicht, wenn ich eine Generalvollmacht erteilt habe.
  3. Nein, zumindest dann nicht, wenn ich eine notarielle (General)vollmacht erteilt habe.
  1. Nein, der Betreuer muss nur gegenüber dem Betreuungsgericht Rechenschaft ablegen.
  2. Ja, schließlich handelt er ja in meinem Namen.
  1. Ja
  2. Nein, zumindest dann nicht, wenn ich Generalvollmacht erteilt habe.
  3. Nein, zumindest dann nicht, wenn ich eine notarielle (General)vollmacht erteilt habe.

Dozent des Vortrages Übersicht Vollmacht / Vorsorgevollmacht

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Sie tun sollen oder müssen. Das muss nicht krankheitsbedingt sein, auch ein längerer Auslandsaufenthalt etwa könnte Sie daran hindern, sich der Angelegenheit selbst anzunehmen. Oder Sie möchten einfach, dass andere Sie vertreten, da Sie aus ...

... Ihr Ehegatte, Ihre Kinder oder Eltern Sie im Verhinderungsfall vertreten, benötigen diese eine ausdrückliche Vollmacht von Ihnen. ...

... jemanden, in Ihrem Namen umfassend zu handeln (Generalvollmacht) oder nur in bestimmten Bereichen (beschränkte Vollmacht). ...

... die Vorsorgevollmacht auf. Wie kann ich eine Vollmacht widerrufen? Welche Besonderheiten muss ich als Selbstständiger beachten? ...

... ist Sinn und Zweck der Vorsorgevollmacht, dass der Bevollmächtigte davon nur Gebrauch machen darf, wenn Sie krankheits- oder behinderungsbedingt nicht in der Lage sind, notwendige Angelegenheiten ...

... Anregung von Behörden, Krankenhäusern, Pflegeheimen, aber auch von Angehörigen oder anderen Personen das Betreuungsgericht einen Betreuer bestimmen. ...

... Vollmacht an eine Vertrauensperson oder durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, Sicherstellung, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Interessen wahrnimmt. ...

... bestellt wird, können Sie dies weitgehend durch die Bestellung eines Bevollmächtigten tun. Eine (gerichtliche) Betreuung ist nicht erforderlich, wenn durch den zu Betreuenden ein Bevollmächtigter ...

... frei bestimmen, was der Bevollmächtigte tun darf und was nicht. Außerdem können Sie vereinbaren, wie der Bevollmächtigte Ihnen gegenüber Rechenschaft ...

... Bereiche Ihres Lebens ausdehnen (sogenannte Generalvollmacht). Grundsätzlich empfiehlt sich die Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen. ...

... die (Vorsorge-)Vollmacht ist für Ihre Vertrauensperson leichter zu handhaben und damit flexibler als eine Betreuung. Zwar unterliegt ein vom Gericht bestellter Betreuer der Kontrolle des Gerichts, das gerichtliche Betreuungsverfahren wird jedoch teilweise als ...

... bezüglich der Kontrolle des Bevollmächtigten, können Sie einen zweiten bzw. einen Kontrollbevollmächtigten einsetzen. Haben Sie eine (Vorsorge-)Vollmacht ausgestellt, kann es sinnvoll sein, ergänzend eine ...

... als auch der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Z. B. bei Vornahme oder Unterlassung medizinischer Eingriffe und damit Gefahr für Leib und Leben ...

... soll die Wünsche des Betreuten berücksichtigen, in der Praxis gibt es hier aber durchaus Probleme. ...

... Fragen der Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit, Regelung des Aufenthalts und der Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen, Fragen ...

... Regelung des Post- und Fernmeldeverkehrs, Vertretung vor Gericht, Erteilung einer Untervollmacht  ...

... in einer einzigen Vollmacht (Generalvollmacht) alle Bereiche zu regeln. Denkbar wären aber z. B. verschiedene Vollmachten, wenn ...

... Man muss bei einer Generalvollmacht nicht nachweisen, dass die Bedingung (Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers) eingetreten ist. Um Nachweisschwierigkeiten zu vermeiden, kann zur Vorsorgevollmacht, die im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem ...

Quizübersicht
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Kapitel dieses Vortrages