Ablauf des Vollstreckungsverfahrens und Vollstreckungstitel von Prof. Dr. iur. Bernd Banke

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Ablauf des Vollstreckungsverfahrens und Vollstreckungstitel“ von Prof. Dr. iur. Bernd Banke ist Bestandteil des Kurses „Zwangsvollstreckungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Wiederholung: Gerichtsvollzieher
  • Ablauf des Vollstreckungsverfahren
  • Vollstreckungsantrag
  • Ende des Vollstreckungsverfahrens
  • Rechtsbehelfe Zwangsvollstreckung
  • Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen
  • Der unebstimmte Vollstreckungstitel
  • Vereinfachter Sachverhalt

Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten treffen zu!
  2. Die Allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen.
  3. Die Besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen.
  4. Das Nicht-Vorliegen von Vollstreckungshindernissen.
  1. Es ist grundsätzlich keine bestimmte Form vorgeschrieben, er kann auch konkludent erfolgen.
  2. Schriftform
  3. Notarielle Beglaubigung
  4. Es ist zwar keine bestimmte Form gesetzlich vorgeschrieben, ein konkludenter Antrag ist aber niemals möglich.
  5. Textform
  1. Beim Grundbuchamt bedarf es nach der GBO einer öffentlichen oder einer öffentlich beglaubigen Urkunde.
  2. Wenn das Vollstreckungsorgan als Prozessgericht 1. Instanz das Landgericht ist, herrscht Anwaltszwang.
  3. Bei einem Antrag an den Gerichtsvollzieher gibt es ein Schriftformerfordernis.
  4. Bei einem Antrag an das Vollstreckungsgericht gibt es ein Schriftformerfordernis.
  1. In Abhängigkeit einer zeitlichen Komponente
  2. In Abhängigkeit einer Sicherheitsleistung
  3. In Abhängigkeit einer örtlichen Komponente
  4. In Abhängigkeit einer vorläufigen Vollstreckbarkeit
  1. Der Vollstreckungsschuldner muss im Annahmeverzug sein.
  2. Es gibt keine besonderen Voraussetzungen.
  3. Der Vollstreckungsgläubiger muss im Annahmeverzug sein.
  4. Der Vollstreckungsschuldner muss im Schuldnerverzug sein.
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Wenn die Voraussetzungen § 765 ZPO nicht vorliegen.
  3. Wenn es ein entgegenstehendes Endurteil gibt.
  4. Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
  1. Auf eine gütliche Einigung hinzuwirken
  2. Vermögensauskunft einzuholen
  3. Auskunft bei Dritten einzuholen
  4. Das Faustrecht.
  1. § 280 BGB
  2. § 826 BGB
  3. § 812 BGB
  4. § 771 ZPO
  5. § 717 ZPO
  1. Verwertung
  2. Verteilungsverfahren
  3. Pfändung
  4. Die Zug um Zug Leistung
  1. Alle Antworten treffen zu!
  2. § 766 ZPO
  3. § 793 ZPO
  4. § 732 ZPO
  5. § 71 GBO
  1. Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO
  2. Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO
  3. Klage auf Klauselerteilung nach § 731 ZPO
  4. Verfahren nach § 47 InsO
  5. Erinnerung nach § 766 ZPO
  1. Diese nimmt zwischen dem öffentlichen Recht und dem Zivilrecht eine Zwitterstellung ein.
  2. Im öffentlichen Recht
  3. Im Zivilrecht
  4. Weder im öffentlichen Recht noch im Zivilrecht
  1. Antrag
  2. Dem Antrag zugrunde liegender Lebessachverhalt
  3. Materieller Anspruch
  4. Klageschrift
  5. Rechtliche Begründung
  1. Wenn eine bereits durchgeführter Vollstreckungsversuch nicht zur Befriedigung geführt hat und der Gläubiger wissen möchte, welches Schuldnervermögen zur Vollstreckung vorhanden ist.
  2. Wenn man auf die Vollstreckung verzichten möchte.
  3. Wenn der erste Vollstreckungsversuch erfolgreich war.
  4. Wenn der Schuldner unbekannt ist.
  5. Wenn viele Gläubiger vorhanden sind.
  1. Feststellungsklage erheben.
  2. Erneut Leistungsklage erheben.
  3. Nichts.
  4. Den Richter bitten, den Titel abzuändern.
  5. Ein Vollstreckungsorgan finden, das bereit ist, auch den zu unbestimmten Titel zu vollstrecken.
  1. Eine öffentliche Urkunde, die mit hinreichender Bestimmtheit Anspruch, Schuldner und Gläubiger ausweist.
  2. Eine öffentliche Urkunde, die Schuldner und Gläubiger ausweist.
  3. Was ein Titel ist bestimmt der abschließende Katalog aus § 794 ZPO.
  4. Ein Titel ist die vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils.
  1. Feststellungsinteresse
  2. Rechtsschutzbedürfnis
  3. Ne bis in idem
  4. Entgegenstehende Rechtskraft

Dozent des Vortrages Ablauf des Vollstreckungsverfahrens und Vollstreckungstitel

Prof. Dr. iur. Bernd Banke

Prof. Dr. iur. Bernd Banke

Prof. Bernd Banke, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Reutlingen,

Lehrbeauftragter für Wirtschaftsethik an der Hochschule St. Gallen, Rechtsanwalt. Spezialgebiete Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht. Prof. Banke macht aus Frust mit dem Vollstreckungsrecht Lust an dieser komplizierten Materie.


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