Sonderformen: Der vorläufige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80 a VwGO) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Sonderformen: Der vorläufige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80 a VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Vorläufiger Rechtsschutz bei Gericht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Regelungsgehalt des § 80a VwGO
  • Anwendungsfälle § 80a I VwGO
  • Zulässigkeit Verwaltungsakt mit Doppelwirkung
  • Fallbeispiel: Ungeliebter Nachbar
  • Falllösung: Ungeliebter Nachbar

Quiz zum Vortrag

  1. § 80a III, I Nr. 1 VwGO
  2. § 80a II, III Nr. 1 VwGO
  3. § 80a III, I Nr. 1 VwVfG
  4. § 80a I, II Nr. 3 VwGO
  1. Ein Dritter legt einen Rechtsbehelf gegen einen ihn belastenden und den Empfänger begünstigenden Verwaltungsakt ein.
  2. Ein Dritter legt einen Rechtsbehelf gegen einen ihn und den Empfänger begünstigenden Verwaltungsakt ein.
  3. Ein Betroffener legt einen Rechtsbehelf gegen einen ihn belastenden und einen Dritten begünstigenden Verwaltungsakt ein.
  4. Ein Dritter legt einen Rechtsbehelf gegen einen ihn begünstigenden und den Empfänger belastenden Verwaltungsakt ein.
  1. Ein Betroffener legt einen Rechtsbehelf gegen einen ihn belastenden und einen Dritten begünstigenden Verwaltungsakt ein.
  2. Ein Dritter legt einen Rechtsbehelf gegen einen ihn begünstigenden und den Empfänger belastenden Verwaltungsakt ein.
  3. Ein Dritter legt einen Rechtsbehelf gegen einen ihn belastenden und den Empfänger begünstigenden Verwaltungsakt ein.
  4. Ein Dritter legt einen Rechtsbehelf gegen einen ihn und den Empfänger begünstigenden Verwaltungsakt ein.
  1. Den vorläufigen Rechtsschutz für Dritte.
  2. Den vorläufigen Rechtsschutz für den Empfänger eines belastenden Verwaltungsakts.
  3. Die aufschiebende Wirkung bei Einlegung eines Rechtsbehelfs durch einen Dritten.
  4. Die aufschiebende Wirkung bei Einlegung eines Rechtsbehelfs durch den Empfänger eines Verwaltungsakts.

Dozent des Vortrages Sonderformen: Der vorläufige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80 a VwGO)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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