Der Vortrag „Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist das Ziel des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 123 VwGO?
Wann kommt ein Antrag nach § 123 I VwGO in Betracht?
Wann kommt ein Antrag nach §§ 80 V, 80a VwGO nicht in Betracht bzw. wann ist ein Antrag nach § 123 I VwGO statthaft?
Nennen Sie die Voraussetzungen, unter denen §§ 80 V, 80a VwGO zur Anwendung kommt.
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |