Die Wahlprüfung (Art. 41 II GG, §§ 13 Nr. 3, 48 BVerfGG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Wahlprüfung (Art. 41 II GG, §§ 13 Nr. 3, 48 BVerfGG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Sonstige verfassungsgerichtliche Verfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Wahlprüfung
  • Die Wahlprüfung: Zulässigkeit
  • Die Wahlprüfung: Die Begründetheit
  • Fallbeispiel: Wahlcomputer
  • Falllösung: Wahlcomputer

Quiz zum Vortrag

  1. Jede Fraktion
  2. Jeder Abgeordnete, dessen Mitgliedschaft bestritten ist.
  3. Jeder Wahlberechtigte
  4. Jeder Staatsbürger
  1. die Gültigkeit der Wahl.
  2. der Verlust der Bundestagsmitgliedschaft infolge der Wahl.
  3. der Erwerb der Bundestagsmitgliedschaft infolge der Wahl.
  4. die Missachtung der parlamentarischen Geschäftsordnungsvorschriften zur Wahl.
  1. Mit Ablauf der Legislaturperiode erledigt sich die Wahlprüfungsbeschwerde.
  2. Mit Ablauf der Legislaturperiode bleibt infolge des Transparenzgebotes die Möglichkeit der Wahlprüfungsbeschwerde bestehen.
  3. Die Wahlprüfung ist das einzige Mittel, eine Wahl auf Fehler zu prüfen.
  4. Die Wahlprüfung kann auch indirekt über andere Verfahrensarten (z. B. Verfassungsbeschwerde) vorgenommen werden.
  1. finden Neuwahlen dann statt, wenn der Fehler mandatsrelevant war und anders nicht zu berichtigen ist.
  2. müssen zwingend Neuwahlen stattfinden.
  3. finden Neuwahlen statt, wenn das GG verletzt wurde, nicht jedoch bei Missachtung von Normen aus der GO BT oder der GO BR.
  4. finden Neuwahlen dann statt, wenn der Fehler mandatsrelevant war.

Dozent des Vortrages Die Wahlprüfung (Art. 41 II GG, §§ 13 Nr. 3, 48 BVerfGG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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