Der Vortrag „Das Wiederaufgreifen des Verfahrens (§ 51 VwVfG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Handlungsformen der Verwaltung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann liegt eine Änderung der Rechtslage vor?
Auf welcher Rechtsgrundlage ist nach herrschender Meinung die neue Entscheidung zu treffen, wenn die Behörde einen Verwaltungsakt wieder aufgreifen muss?
Wann wird ein positiver Zweitbescheid ausgestellt?
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